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JuraForum.deUrteileBVERFGBeschluss vom 10.11.1998, Aktenzeichen: 2 BvL 42/93 



BVERFG – Aktenzeichen: 2 BvL 42/93

Beschluss vom 10.11.1998


Leitsatz:Leitsätze

zum Beschluß des Zweiten Senats vom 10. November 1998

- 2 BvL 42/93 -

Art. 6 Abs. 1 GG gebietet, bei der Besteuerung einer Familie das Existenzminimum sämtlicher Familienmitglieder steuerfrei zu belassen:

a) Dabei bildet das sozialhilferechtlich definierte Existenzminimum die Grenze für das einkommensteuerliche Existenzminimum, die über-, aber nicht unterschritten werden darf.

b) Das einkommensteuerliche Existenzminimum ist für alle Steuerpflichtigen - unabhängig von ihrem individuellen Grenzsteuersatz - in voller Höhe von der Einkommensteuer freizustellen.

c) Der Wohnbedarf ist nicht nach der Pro-Kopf-Methode, sondern nach dem Mehrbedarf zu ermitteln.
Rechtsgebiete:EStG, GG
Vorschriften:EStG § 32 Abs. 6, GG Art. 3 Abs. 1, GG Art. 6 Abs. 1,

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