JuraForum.de > Urteile > BVERFG > Beschluss vom 10.11.1998, Aktenzeichen: 2 BvL 42/93
| Leitsatz: | Leitsätze zum Beschluß des Zweiten Senats vom 10. November 1998 - 2 BvL 42/93 - Art. 6 Abs. 1 GG gebietet, bei der Besteuerung einer Familie das Existenzminimum sämtlicher Familienmitglieder steuerfrei zu belassen: a) Dabei bildet das sozialhilferechtlich definierte Existenzminimum die Grenze für das einkommensteuerliche Existenzminimum, die über-, aber nicht unterschritten werden darf. b) Das einkommensteuerliche Existenzminimum ist für alle Steuerpflichtigen - unabhängig von ihrem individuellen Grenzsteuersatz - in voller Höhe von der Einkommensteuer freizustellen. c) Der Wohnbedarf ist nicht nach der Pro-Kopf-Methode, sondern nach dem Mehrbedarf zu ermitteln. |
| Rechtsgebiete: | EStG, GG |
| Vorschriften: | EStG § 32 Abs. 6, GG Art. 3 Abs. 1, GG Art. 6 Abs. 1, |
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