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JuraForum.deUrteileBVERFGBeschluss vom 10.11.1998, Aktenzeichen: 1 BvL 50/92 

BVERFG – Aktenzeichen: 1 BvL 50/92

Beschluss vom 10.11.1998


Leitsatz:Leitsatz

zum Beschluß des Ersten Senats

vom 10. November 1998

- 1 BvL 50/92 -

Es ist mit Art. 3 Abs. 1 GG unvereinbar, auf den Bedarf von Auszubildenden, die bereits eine Ausbildung berufsqualifizierend abgeschlossen haben, Einkommen und Vermögen der Eltern nach § 11 Abs. 2 BAföG anzurechnen, sie aber von der Ausbildungsförderung nach § 36 Abs. 1 Satz 1 BAföG auszuschließen, wenn die Eltern den angerechneten Unterhaltsbetrag nicht leisten.
Rechtsgebiete:GG, BAföG 1990
Vorschriften:GG Art. 3 Abs. 1, BAföG 1990 § 36 Abs. 1 Satz 2,

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