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JuraForum.deUrteileBVERFGBeschluss vom 08.10.1997, Aktenzeichen: 1 BvR 9/97 



BVERFG – Aktenzeichen: 1 BvR 9/97

Beschluss vom 08.10.1997


Leitsatz:Leitsätze

zum Beschluß des Ersten Senats vom 8. Oktober 1997

- 1 BvR 9/97 -

1. Zum Verbot der Benachteiligung Behinderter (Art. 3 Abs. 3 Satz 2 GG) im Bereich des Schulwesens.

2. Die Überweisung eines behinderten Schülers an eine Sonderschule gegen seinen und seiner Eltern Willen stellt nicht schon für sich eine verbotene Benachteiligung im Sinne des Art. 3 Abs. 3 Satz 2 GG dar. Eine solche Benachteiligung ist jedoch gegeben, wenn die Überweisung erfolgt, obwohl eine Unterrichtung an der allgemeinen Schule mit sonderpädagogischer Förderung möglich ist, der dafür benötigte personelle und sächliche Aufwand mit vorhandenen Personal- und Sachmitteln bestritten werden kann und auch organisatorische Schwierigkeiten und schutzwürdige Belange Dritter der integrativen Beschulung nicht entgegenstehen.
Rechtsgebiete:BVerfGG
Vorschriften:GG Art. 3 Abs. 3 Satz 2,

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