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JuraForum.deUrteileBVERFGBeschluss vom 04.02.2009, Aktenzeichen: 1 BvL 8/05 



BVERFG – Aktenzeichen: 1 BvL 8/05

Beschluss vom 04.02.2009


Leitsatz:1. Will der Landesgesetzgeber eine Steuer als örtliche Aufwandsteuer nach Art. 105 Abs. 2a Satz 1 GG (hier Spielgerätesteuer) ausgestalten, die ihren Merkmalen nach dem Typus einer Aufwandsteuer entsprechen kann, bleibt seine Gesetzgebungskompetenz grundsätzlich von dem verwendeten Besteuerungsmaßstab und der Abwälzbarkeit der indirekt erhobenen Steuer unberührt.

2. Die Verwendung des Stückzahlmaßstabs für die Besteuerung von Gewinnspielautomaten verletzt unter den heutigen Gegebenheiten den allgemeinen Gleichheitssatz (Art. 3 Abs. 1 GG).
Rechtsgebiete:GG, SpStG
Vorschriften:GG Art. 3 Abs. 1, GG Art. 105 Abs. 2a, SpStG § 3 Abs. 1, SpStG § 4 Abs. 1,
Verfahrensgang:FG Hamburg, VII - 293/99 vom 26.04.2005

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