JuraForum.de > Urteile > BVERFG > Beschluss vom 02.03.1999, Aktenzeichen: 1 BvL 7/91
| Leitsatz: | Leitsätze zum Beschluß des Ersten Senats vom 2. März 1999 - 1 BvL 7/91 - 1. Denkmalschutzrechtliche Regelungen, die Inhalt und Schranken des Eigentums bestimmen, sind mit Art. 14 Abs. 1 GG unvereinbar, wenn sie unverhältnismäßige Belastungen des Eigentümers nicht ausschließen und keinerlei Vorkehrungen zur Vermeidung derartiger Eigentumsbeschränkungen enthalten. 2. Ausgleichsregelungen, die den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit in besonderen Härtefällen wahren sollen, sind unzulänglich, wenn sie sich darauf beschränken, dem Betroffenen einen Entschädigungsanspruch in Geld zuzubilligen. Die Bestandsgarantie des Art. 14 Abs. 1 Satz 1 GG verlangt, daß in erster Linie Vorkehrungen getroffen werden, die eine unverhältnismäßige Belastung des Eigentümers real vermeiden und die Privatnützigkeit des Eigentums so weit wie möglich erhalten. 3. Wie der Gesetzgeber auf normativer Ebene mit der Bestimmung von Inhalt und Schranken des Eigentums auch Voraussetzungen, Art und Umfang des Ausgleichs sonst unverhältnismäßiger Belastungen zu regeln hat, muß die Verwaltung bei der Aktualisierung der Eigentumsbeschränkung zugleich über den gegebenenfalls erforderlichen Ausgleich zumindest dem Grunde nach entscheiden. Die Voraussetzungen dafür muß der Gesetzgeber schaffen. 4. § 13 Abs. 1 Satz 2 des rheinland-pfälzischen Denkmalschutz- und -pflegegesetzes ist mit der Eigentumsgarantie des Art. 14 Abs. 1 GG unvereinbar. |
| Rechtsgebiete: | DSchPflG |
| Vorschriften: | DSchPflG § 13 Abs. 1 Satz 2, DSchPflG § 13 Abs. 1 Satz 1, DSchPflG § 2 Abs. 1, DSchPflG § 8, DSchPflG § 13, DSchPflG § 13 Abs. 1, DSchPflG § 29 Abs. 1, DSchPflG § 31 Abs. 1 Satz 1, DSchPflG § 31 Abs. 1 Satz 2, DSchPflG § 29, DSchPflG § 30, |
Um den Volltext vom BVERFG – Beschluss vom 02.03.1999, Aktenzeichen: 1 BvL 7/91 anzusehen, müssen Sie die Einzelentscheidung kaufen.
"BVERFG - 02.03.1999, 1 BvL 7/91" © JuraForum.de — 2003-2012
Kanzleinews einstellen | Sitemap | Kontakt | Team | Jobs | Werbung | Presse | Datenschutz | AGB | Impressum