JuraForum.de > Urteile > BVERFG > Beschluss vom 01.04.1998, Aktenzeichen: 2 BvE 1/98
| Leitsatz: | BUNDESVERFASSUNGSGERICHT Leitsatz: Zum Verfahren gemäß § 44b Abgeordnetengesetz - 2 BvE 1/98 - IM NAMEN DES VOLKES In dem Verfahren über die Anträge I. im Wege des Organstreitverfahrens festzustellen: 1. Der dem Antragsteller unter dem Datum des 24. März 1998 zugeleitete Beschlußentwurf in dem Verfahren nach § 44b Abgeordnetengesetz (AbgG) zur Überprüfung des Antragstellers auf Tätigkeit oder politische Verantwortung für das Ministerium für Staatssicherheit/Amt für nationale Sicherheit der ehemaligen Deutschen Demokratischen Republik verletzt die Rechte des Antragstellers aus Artikel 38 Absatz 1 Satz 2 des Grundgesetzes; 2. der Anspruch des Antragstellers auf ein faires Verfahren und auf rechtliches Gehör ist durch den ihm am 24. März 1998 zugeleiteten Beschlußentwurf des Antragsgegners zu 2. verletzt; II. im Wege der einstweiligen Anordnung 1. das Ruhen des gegen den Antragsteller eingeleiteten Verfahrens gemäß § 44b des Abgeordnetengesetzes bis zur Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts in der Hauptsache anzuordnen; 2. die Geheimhaltung aller im Verfahren gemäß § 44b des Abgeordnetengesetzes gegen den Antragsteller gesammelten Informationen und Unterlagen sowie des Beschlußentwurfes vom 24. März 1998 durch den Antragsgegner zu 2. und seine Mitglieder anzuordnen, soweit sie nicht durch Beschluß des Antragsgegners zu 2. bereits veröffentlicht sind. |
| Rechtsgebiete: | AbgG |
| Vorschriften: | AbgG § 44b, |
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