| Rechtsgebiete: | SGB II, Alg II-V, GG, SGG |
| Schlagworte: | Grundsicherung für Arbeitsuchende - Einkommens- oder Vermögensberücksichtigung - nachträglich ausgezahltes Arbeitsentgelt -Zuflussprinzip - Zufluss nach Antragstellung - Berücksichtigung der laufenden Einnahme für den ganzen Zuflussmonat - Ermächtigungskonformität - Verfassungsmäßigkeit |
| Leitsatz: | Bei der Berechnung der Alg II-Leistung ist als Einkommen grundsätzlich alles zu berücksichtigen, was jemand nach Antragstellung wertmäßig dazu erhält; Vermögen ist alles, was er vor Antragstellung bereits hatte. Laufende Einnahmen sind für den Monat zu berücksichtigen, in dem sie zufließen. |
| Volltext: BSG - Urteil, B 14 AS 26/07 R |