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JuraForum.deUrteileBundessozialgerichtVerkündungsdatum06 / 2008 

Bundessozialgericht

Entscheidungen 06 / 2008



Insgesamt sind 35 Entscheidungen vorhanden, angezeigt werden die Entscheidungen 1 bis 4:


BSG – Beschluss, B 2 U 1/08 RH vom 30.06.2008

Rechtsgebiete:SGG, ZPO
Schlagworte:Sozialgerichtliches Verfahren - unzulässige Revision - LSG - Beifügung einer Rechtsmittelbelehrung ohne Zulassungsentscheidung im Urteil -nachträgliche Zulassung der Revision im Beschluss- fehlerhafte Rechtsmittelbelehrung - Handlungsverbot eines abgelehnten Richters gem § 60 SGG iVm § 47 Abs 1 ZPO
Leitsatz:Eine vom LSG nicht in dem Urteil, sondern nachträglich in einem Beschluss zugelassene Revision ist unzulässig.
Volltext: BSG - Beschluss, B 2 U 1/08 RH



BSG – Urteil, B 13 R 119/07 R vom 26.06.2008

Rechtsgebiete:SGB VI, SGB X
Schlagworte:Altersrente für Frauen - Hinzuverdienstgrenze - zweimaliges Überschreiten - Vormonatsprinzip - Kalenderjahr
Leitsatz:1. Die Prüfung, ob ein sog privilegiertes Überschreiten iS des § 34 Abs 2 S 2 Halbs 2 SGB VI vorliegt, richtet sich grundsätzlich nach der im Vormonat eingehaltenen Hinzuverdienstgrenze (Anschluss an BSG vom 6.2.2007 - B 8 KN 3/06 R = SozR 4-2600 § 96a Nr 9).

2. Das Vormonatsprinzip ist kalenderjahresübergreifend anzuwenden.
Volltext: BSG - Urteil, B 13 R 119/07 R

BSG – Urteil, B 13 R 141/07 R vom 26.06.2008


BSG – Urteil, B 13 R 37/07 R vom 26.06.2008

Rechtsgebiete:SGB V, SGB VI, SGB X
Schlagworte:Erstattungsanspruch der Krankenkasse gegen den Rentenversicherungsträger wegen gezahlten Krankengelds -Einschränkung der Dispositionsfreiheit des Versicherten durch eine "nachträgliche Aufforderung" zur Nichtrücknahme des gestellten Rentenantrags - Prüfung der offensichtlichen Fehlerhaftigkeit eines Bescheides
Leitsatz:Auch mit Wirkung für das Erstattungsverfahren wegen gezahlten Krankengelds kann die Krankenkasse die Dispositionsfreiheit des Versicherten dadurch einschränken, dass sie den Versicherten, der von sich aus einen Rentenantrag gestellt hatte, nachträglich auffordert, diesen nicht ohne ihre Zustimmung zurückzunehmen. Dies setzt jedoch voraus, dass der Rentenversicherungsträger hierüber informiert war, bevor er der Disposition des Versicherten entsprochen hat.
Volltext: BSG - Urteil, B 13 R 37/07 R


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