JuraForum.de > Urteile > Bundessozialgericht > Verkündungsdatum > 03 / 2008
Insgesamt sind 16 Entscheidungen vorhanden, angezeigt werden die Entscheidungen 1 bis 4:
| Rechtsgebiete: | SGB II, BAföG, EStG |
| Schlagworte: | Arbeitslosengeld II - Aufteilung der Unterkunftskosten nach Kopfzahl auch bei Haushaltsgemeinschaft mit Ausbildungsförderung beziehendem Kind -Nichtdeckung des Unterkunftsbedarfs des Kindes - Abschlag für Warmwasseraufbereitung - Einkommensberücksichtigung - Kindergeld des volljährigen Kindes - Unterhaltszahlungen |
| Leitsatz: | 1. Die Zuordnung der Aufwendungen für Unterkunft und Heizung erfolgt bei Nutzung einer Unterkunft durch mehrere Personen grundsätzlich nach Kopfzahl (Bestätigung von BSG vom 23.11.2006 - B 11b AS 1/06 R = SozR 4-4200 § 20 Nr 3 sowie BSG vom 31.10.2007 - B 14/11b AS 7/07 R = FamRZ 2008, 688). Ein Abweichen von diesem Grundsatz ist nicht deshalb geboten, weil die Unterkunft auch von einem nicht zur Bedarfsgemeinschaft gehörenden Kind genutzt wird, das nach den Regelungen des BAföG nur geringfügige Leistungen für Unterkunft erhält und wegen des BAföG-Bezugs von den Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach dem SGB 2 ausgeschlossen ist (Anschluss an BSG vom 27.2. 2008 - B 14/11b AS 55/06 R). 2. Kindergeld, das an den Kindergeldberechtigten für ein im gemeinsamen Haushalt lebendes volljähriges Kind gezahlt wird, ist dem Kindergeldberechtigten zuzuordnen (Anschluss an BSG, ua Urteile vom 23.11.2006 - B 11b AS 1/06 R = SozR 4-4200 § 20 Nr 3 und vom 6.12.2007 - B 14/7b AS 54/06 R = FamRZ 2008, 886). |
| Volltext: BSG - Urteil, B 11b AS 13/06 R | |
| Rechtsgebiete: | SGB II, AlgIIV, GG |
| Schlagworte: | Grundsicherung für Arbeitsuchende - Einkommensberücksichtigung - Kindergeld des minderjährigen Kindes in Bedarfsgemeinschaft als alleiniges Einkommen - keine Absetzung des Pauschbetrages für Privatversicherungsbeiträge - Ermächtigungskonformität - Verfassungsmäßigkeit |
| Leitsatz: | Besteht das Einkommen der Bedarfsgemeinschaft lediglich aus dem Kindergeld eines minderjährigen Kindes, das zur Sicherung von dessen Lebensunterhalt benötigt wird, kann keine Pauschale in Höhe von 30 Euro für private Versicherungen abgesetzt werden; dies ist ermächtigungskonform und verfassungsgemäß (Weiterführung von BSG vom 7.11.2006 - B 7b AS 18/06 R = BSGE 97, 254 = SozR 4-4200 § 22 Nr 3). |
| Volltext: BSG - Urteil, B 11b AS 7/06 R | |
| Rechtsgebiete: | SGG |
| Volltext: BSG - Urteil, B 11b AS 33/06 R | |
| Rechtsgebiete: | SGB II, BGB |
| Schlagworte: | Arbeitslosengeld II - Unterkunftskosten - Schönheitsreparaturen - mietvertragliche Verpflichtung |
| Leitsatz: | Mietvertraglich vereinbarte monatliche Zuschläge für Schönheitsreparaturen fallen unter die nach § 22 Abs 1 Satz 1 SGB II zu übernehmenden Kosten der Unterkunft; insoweit ist kein in der Regelleistung enthaltener Anteil für "Instandhaltung und Reparatur" in Abzug zu bringen. |
| Volltext: BSG - Urteil, B 11b AS 31/06 R | |