JuraForum.de > Urteile > Bundessozialgericht > Verkündungsdatum > 11 / 2007
Insgesamt sind 35 Entscheidungen vorhanden, angezeigt werden die Entscheidungen 1 bis 4:
| Rechtsgebiete: | SGB VI idF des RVNG |
| Volltext: BSG - Beschluss, B 13 RJ 25/05 R | |
| Rechtsgebiete: | SGB VI, SGB IX, SGB I, SGB X, RRErwerbG |
| Schlagworte: | Altersrente für schwerbehinderte Menschen - rückwirkende Feststellung der Schwerbehinderteneigenschaft - Antrag auf Leistung vorzeitiger Altersrente - Günstigkeitsprinzip - Rentenabschlag |
| Leitsatz: | 1. Der Antrag eines Versicherten auf Leistung vorzeitiger Altersrente ist grundsätzlich auf die ihm günstigste Altersrentenart gerichtet (Günstigkeitsprinzip). Die vorgeschriebene Benutzung eines vom Rentenversicherungsträgers zur Verfügung gestellten Vordrucks mit dem Ankreuzen einer bestimmten Rentenart legt den Versicherten nicht auf eine Rentenart fest. 2. Wird rückwirkend die Schwerbehinderteneigenschaft des Versicherten festgestellt, steht die Tatsache der Schwerbehinderung - für den Rentenversicherungsträger bindend - zu diesem früheren Zeitpunkt fest. |
| Volltext: BSG - Urteil, B 13 R 44/07 R | |
| Rechtsgebiete: | SGB IV, SGB VI, SGB X |
| Schlagworte: | Aufschub der Fälligkeit von Nachversicherungsbeiträgen - Jahresfrist - Rechtsreferendar - Planung der Beschäftigungsaufnahme mit Pflichtmitgliedschaft in einer berufsständischen Versorgungseinrichtung - Verzicht auf Rechte aus einer unterlassenen Anhörung |
| Leitsatz: | 1. Gibt der Nachzuversichernde an, er plane die Aufnahme einer Beschäftigung oder Tätigkeit mit Pflichtmitgliedschaft in einer berufsständischen Versorgungseinrichtung, wird die Fälligkeit der Nachversicherungsbeiträge für die Jahresfrist des § 186 Abs 3 SGB VI aufgeschoben. 2. Der Kläger kann auf seine Rechte aus einer unterlassenen Anhörung (§ 24 SGB X) wirksam verzichten. |
| Volltext: BSG - Urteil, B 13 R 48/06 R | |
| Rechtsgebiete: | SGB VI |
| Schlagworte: | Rente wegen Berufsunfähigkeit - anwendbares Recht - Rentenantrag - Rentenbeginn - Übergangsregelung |
| Leitsatz: | Auch wenn der Versicherte bereits vor dem 1.1.2001 berufsunfähig war, steht ihm Rente wegen Berufsunfähigkeit alten Rechts nur dann zu, wenn der Rentenantrag bis zum 31.3.2001 gestellt wurde. Ein Rentenbeginn nach Rechtsänderung (am 1.1.2001) steht der Leistung von Rente wegen Berufsunfähigkeit dann nicht entgegen. |
| Volltext: BSG - Urteil, B 13 R 18/07 R | |