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Bundessozialgericht
Entscheidungen 07 / 2007
Insgesamt sind 17 Entscheidungen vorhanden, angezeigt werden die Entscheidungen 1 bis 4:
BSG – Urteil, B 13 R 44/06 R vom 26.07.2007
| Rechtsgebiete: | SGB VI, SGB IX, RVNG |
| Schlagworte: | Ausschluss des Wechsels von einer bindend festgestellten Alterrente in eine andere Rente wegen Alters durch das RVNG - Anerkennung einer Schwerbehinderung im Juli 2004 - Vertrauensschutz |
| Leitsatz: | Soweit das RV-Nachhaltigkeitsgesetz ab 1.8.2004 den Wechsel einer bindend festgestellten Altersrente in eine andere Rente wegen Alters ausschließt, ist das Vertrauen solcher Versicherten, die im Juli 2004 als schwerbehinderte Menschen anerkannt worden sind, auf den Fortbestand der Möglichkeit eines solchen Wechsels nicht geschützt. |
| Volltext: BSG - Urteil, B 13 R 44/06 R |
BSG – Urteil, B 13 R 8/07 R vom 26.07.2007
| Rechtsgebiete: | SGB VI |
| Schlagworte: | Altersrente wegen Arbeitslosigkeit oder nach Altersteilzeitarbeit - Zehnjahreszeitraumes - Streckungstatbestand - Anrechnungszeit - besondere versicherungsrechtlichen Voraussetzungen - Selbständigkeit als Überbrückungstatbestand |
| Leitsatz: | Eine Zeit der Selbständigkeit nach Arbeitslosigkeit ("Selbsthilfeversuch") ist regelmäßig nur bis zur Dauer von etwa sechs Monaten Überbrückungstatbestand zur Wahrung des Anschlusses bei Unterbrechung einer versicherungspflichtigen Beschäftigung. |
| Volltext: BSG - Urteil, B 13 R 8/07 R |
BSG – Urteil, B 13 R 67/06 R vom 26.07.2007
BSG – Urteil, B 13 R 4/06 R vom 26.07.2007
| Rechtsgebiete: | SGB VI, SGB X |
| Schlagworte: | Regelaltersrente - Hinweispflicht des Rentenversicherungsträgers auf eine mögliche Antragstellung - Zugangsvermutung - Anscheinsbeweis - sozialrechtlicher Herstellungsanspruch |
| Leitsatz: | 1. Der Rentenversicherungsträger verstößt auch dann gegen seine Pflicht zum Hinweis auf eine mögliche Antragstellung (§ 115 Abs 6 SGB VI), wenn er zwar ein Hinweisschreiben absendet, dieses den Versicherten aber nicht erreicht.
2. Für ein solches Hinweisschreiben besteht weder eine Zugangsvermutung noch gelten die Grundsätze des Anscheinsbeweises. |
| Volltext: BSG - Urteil, B 13 R 4/06 R |
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