JuraForum.de > Urteile > Bundessozialgericht > Verkündungsdatum > 06 / 2007
Insgesamt sind 29 Entscheidungen vorhanden, angezeigt werden die Entscheidungen 1 bis 4:
| Rechtsgebiete: | SGG, SGB V |
| Schlagworte: | Bescheidungsurteil - Beschränkung der gerichtlichen Prüfungskompetenz im nachfolgenden Klageverfahren - Ausschluss von Einwendungen des Klägers |
| Leitsatz: | 1. Die Rechtskraft eines Urteils, das den Beschwerdeausschuss zu erneuter Bescheidung unter Beachtung der Rechtsauffassung des Gerichts verpflichtet, beschränkt die gerichtliche Prüfungskompetenz im nachfolgenden Klageverfahren über den neuen Bescheid. 2. Der Kläger ist in dem nachfolgenden Verwaltungs- oder Klageverfahren mit Einwendungen, die vom Gericht in die für eine Neubescheidung als maßgeblich vorgegebene Rechtsauffassung nicht übernommen wurden, ausgeschlossen. Will er sich weiterhin darauf berufen, muss er im Rechtsmittelverfahren für ihn günstigere Bescheidungsvorgaben erwirken. |
| Volltext: BSG - Urteil, B 6 KA 27/06 R | |
| Rechtsgebiete: | SGB V |
| Schlagworte: | Wirtschaftlichkeitsprüfung - Prüfmethode der eingeschränkten Einzelfallprüfung - Überprüfung des Verordnungsumfangs in einzelnen Behandlungsfällen |
| Leitsatz: | Die Prüfmethode der eingeschränkten Einzelfallprüfung kann gewählt werden, um die Wirtschaftlichkeit des Verordnungsumfangs in einzelnen Behandlungsfällen zu überprüfen. |
| Volltext: BSG - Urteil, B 6 KA 44/06 R | |
| Rechtsgebiete: | GG, SGB V, GOZ, GOÄ |
| Schlagworte: | ahnarzt für Kieferorthopädie - keine Behandlung von Versicherten nach dem Wirksamwerden eines kollektiven Zulassungsverzichts - ausnahmsweise Inanspruchnahme des Zahnarztes bei nicht angemessener Erfüllung der Leistungsverpflichtung gegenüber dem Versicherten - Verfassungsmäßigkeit der gesetzlichen Regelungen zum kollektiven Zulassungsverzicht |
| Leitsatz: | 1. Zahnärzte für Kieferorthopädie, die in einem mit anderen Berufsangehörigen abgestimmten Verhalten auf ihre Zulassung oder Ermächtigung verzichtet haben, dürfen Versicherte der Krankenkassen nach dem Wirksamwerden des Verzichts grundsätzlich nicht mehr behandeln. 2. Versicherte können solche Zahnärzte ausnahmsweise in Anspruch nehmen, wenn und soweit die Krankenkasse anders eine ihr obliegende Leistungsverpflichtung nicht angemessen erfüllen kann. Insoweit gelten die für die Behandlung durch nicht zugelassene Leistungserbringer zu § 13 Abs 3 SGB V entwickelten Maßstäbe. 3. Die gesetzlichen Regelungen, die einen kollektiv abgesprochenen Zulassungsverzicht möglichst verhindern und - im Falle eines solchen Verzichts - die fortdauernde Mitwirkung der ausgeschiedenen Leistungserbringer an der Versorgung der Versicherten auf das unvermeidbare Minimum beschränken und finanziell unattraktiv machen, stehen mit dem Grundgesetz in Einklang. |
| Volltext: BSG - Urteil, B 6 KA 37/06 R | |
| Rechtsgebiete: | SGB V, BMV-Ä, GG |
| Schlagworte: | Vertragsarzt <hier hausärztlich tätiger Allgemeinarzt> - keine Abrechnungsbefugnis von fachärztlich gastroenterologischen Leistungen |
| Leitsatz: | Einem hausärztlich tätigen Allgemeinarzt kann nicht gestattet werden, auch fachärztlich gastroenterologische Leistungen abzurechnen (Fortführung von BSG SozR 4-2500 § 73 Nr 1). Eine entsprechende Abrechnungsbefugnis lässt sich nicht auf die Entscheidung des BVerfG vom 6.12.2005 (BVerfGE 115, 25 = SozR 4-2500 § 27 Nr 5) stützen. |
| Volltext: BSG - Urteil, B 6 KA 24/06 R | |