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JuraForum.deUrteileBundessozialgerichtVerkündungsdatum12 / 2006 

Bundessozialgericht

Entscheidungen 12 / 2006



Insgesamt sind 26 Entscheidungen vorhanden, angezeigt werden die Entscheidungen 1 bis 4:


BSG – Urteil, B 1 KR 11/06 R vom 14.12.2006

Rechtsgebiete:SGB V
Schlagworte:Krankenversicherung, Berechnung des Krankengeldes bei freiwillig versicherten hauptberuflich Selbstständigen, Höhe des Regelentgelts, kein Arbeitseinkommen bei Einstellung der bisherigen Mitarbeit im Unternehmen
Leitsatz:1. Für die Berechnung des Krankengeldes ist bei freiwillig versicherten hauptberuflich Selbstständigen im Sinne einer widerlegbaren Vermutung ein Regelentgelt zu Grunde zu legen, das dem Betrag entspricht, aus dem zuletzt vor Eintritt der AU Beiträge entrichtet worden sind (Abgrenzung zu BSG vom 30.3.2004 - B 1 KR 32/02 R = BSGE 92, 260 = SozR 4-2500 § 47 Nr 1).

2. Wird ein versicherter hauptberuflich Selbstständiger arbeitsunfähig, und stellt er seine bisherige Mitarbeit im Unternehmen vollständig ein, ist regelmäßig anzunehmen, dass er für diese Zeit kein Arbeitseinkommen erzielt.
Volltext: BSG - Urteil, B 1 KR 11/06 R



BSG – Urteil, B 4 RA 52/05 R vom 14.12.2006

Rechtsgebiete:WGSVG, FRG, SP-DISVA, AVG, SGB VI
Volltext: BSG - Urteil, B 4 RA 52/05 R

BSG – Urteil, B 4 R 29/06 R vom 14.12.2006

Rechtsgebiete:ZRBG, WGSVG, FRG, SVOstgebieteEV, SGB I, SGB IV, SGB VI, BEG, GG, SozSichAbk ISR
Schlagworte:Rentenversicherungspflichtiges Arbeits-/Beschäftigungsverhältnis - Ghettoarbeit - Ghetto Moghilev - Transnistrien - Rumänien - Zahlbarmachung von Ghettorente - Wahrunterstellung - Verfassungsmäßigkeit
Leitsatz:1. Das ZRBG enthält eine spezifische, abschließende Sonderregelung der rentenversicherungsrechtlichen Entschädigung für alle Verfolgte, die sich im Herrschaftsbereich des NS-Staates zwangsweise in einem Ghetto aufgehalten und dort aus eigenem Willensentschluss eine Beschäftigung gegen Entgelt ausgeübt haben, soweit deren "Ghetto-Beschäftigungszeiten" nicht schon durch heutige Leistungen im Wohnsitzstaat (Deutschland oder Ausland) ausgeglichen werden.

2. Zum Anwendungsbereich und zu den tatbestandlichen Voraussetzungen des ZRBG.

3. Zur Zulässigkeit von Wahrunterstellungen.
Volltext: BSG - Urteil, B 4 R 29/06 R

BSG – Urteil, B 4 R 19/06 R vom 14.12.2006



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