JuraForum.de > Urteile > Bundessozialgericht > Verkündungsdatum > 10 / 2006
Insgesamt sind 19 Entscheidungen vorhanden, angezeigt werden die Entscheidungen 17 bis 20:
| Rechtsgebiete: | ALG, SGG, SGB X |
| Schlagworte: | Alterssicherung der Landwirte, Rente wegen Erwerbsminderung, Rentenfeststellung unter der Bedingung der Abgabe des landwirtschaftlichen Betriebes, Feststellungsklage, sozialgerichtliches Verfahren |
| Leitsatz: | Eine Klage auf Feststellung von Erwerbsminderung iS des Gesetzes über die Alterssicherung der Landwirte - vor der Abgabe des landwirtschaftlichen Unternehmens - ist wegen mangelnden Feststellungsinteresses unzulässig, da von der Landwirtschaftlichen Alterskasse (bei Vorliegen der entsprechenden Voraussetzungen) die Zusicherung begehrt werden kann, im Falle der Abgabe des landwirtschaftlichen Unternehmens Erwerbsminderungsrente zu gewähren. |
| Volltext: BSG - Urteil, B 10 LW 4/05 R | |
| Rechtsgebiete: | KVLG, SGB IV, SGB V, SGB X |
| Schlagworte: | Krankenversicherung der Landwirte, Feststellung der Versicherungspflicht, Zuständigkeit, Krankenversicherungsträger, Austragung von Streitigkeiten im Wege der Feststellungsklage, Zusammenarbeit der Leistungsträger, Gewährleistung von Rechtssicherheit |
| Leitsatz: | 1. Führt die Einzugsstelle die Versicherung eines abhängig Beschäftigten durch, der zugleich selbstständiger Landwirt ist, darf die Landwirtschaftliche Krankenkasse dessen Versicherungspflicht als landwirtschaftlicher Unternehmer nur mit Einverständnis der Einzugsstelle feststellen. 2. Der Streit zwischen zwei Krankenversicherungsträgern über die Zuständigkeit für die Durchführung der Krankenversicherung ist im Wege der Feststellungsklage vor den Gerichten der Sozialgerichtsbarkeit auszutragen (Fortentwicklung von BSG vom 29.9.1997 - 10 RK 2/97 = SozR 3-5420 § 3 Nr 3). |
| Volltext: BSG - Beschluss, B 10 KR 5/05 B | |
| Rechtsgebiete: | BErzGG, SGB X, SGB I, AuslG, AsylVfG, EWGAssRBes 1/80, EWGAssRBes 3/80, EWGV 1408/71 |
| Schlagworte: | Bundeserziehungsgeld, türkischer Staatsangehöriger, Erwerbstätigkeit, Familienleistung, Familienangehörige, Asylantrag, Familienasyl, Anerkennung, Aufenthaltstitel, Änderung der Verhältnisse, Ermessen, atypischer Fall, Wohnsitz, Wohnort, gewöhnlicher Aufenthalt, Lebensmittelpunkt, Wohnmitgliedstaat, Diskriminierungsverbot, europäische-türkisches Assoziationsrecht |
| Leitsatz: | 1. Es erfordert nach § 48 Abs 1 S 2 SGB X eine Ermessensausübung wegen eines atypischen Falls, wenn der Ehegatte desjenigen, der zu Unrecht Bundeserziehungsgeld bezogen hat, in dem betreffenden Zeitraum dem Grunde nach anspruchsberechtigt iS des BErzGG war. 2. Die Ehefrau eines türkischen Arbeitnehmers, deren Asylanerkennung vom Bundesbeauftragten für Asylangelegenheiten angefochten worden ist, wohnt iS des europäisch-türkischen Assoziationsrechts während des laufenden Klageverfahrens dann berechtigt in Deutschland, wenn die Asylanerkennung später unanfechtbar und ihr daraufhin eine unbefristete Aufenthaltserlaubnis erteilt wird. |
| Volltext: BSG - Urteil, B 10 EG 6/04 R | |
"Bundessozialgericht - Entscheidungen 10 / 2006 - Seite 5" © JuraForum.de — 2003-2012
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