JuraForum.de > Urteile > Bundessozialgericht > Verkündungsdatum > 10 / 2006
Insgesamt sind 19 Entscheidungen vorhanden, angezeigt werden die Entscheidungen 1 bis 4:
| Rechtsgebiete: | SGB VI |
| Volltext: BSG - Urteil, B 5 R 36/06 R | |
| Rechtsgebiete: | SGB X, SGG |
| Schlagworte: | Widerspruch, Abhilfebescheid, fehlende Kostenentscheidung, sozialgerichtliches Verfahren |
| Leitsatz: | Wendet sich ein Betroffener mit seinem Widerspruch nur gegen die fehlende Kostenentscheidung in einem Abhilfebescheid und weist die Beklagte den Widerspruch aus diesem Grunde als unzulässig zurück, so sind Kosten für die Durchführung dieses Widerspruchsverfahrens nicht zu erstatten (Abgrenzung zu BVerwG vom 14.8.1983 - 8 C 80/80 = Buchholz 316 § 80 VwVfG Nr 12 = NVwZ 1983, 544). |
| Volltext: BSG - Urteil, B 5 RJ 66/04 R | |
| Rechtsgebiete: | SGB VI, FRG, BVFG |
| Schlagworte: | Fremdrentenrecht, Feststellung der Vertriebeneneigenschaft, Umsiedlung der Eltern und Großeltern |
| Leitsatz: | Für einen Versicherten, der auf Grund der Umsiedlung seiner Eltern und Großeltern während des Zweiten Weltkriegs als Vertriebener anerkannt ist, können keine Versicherungszeiten nach dem FRG festgestellt werden, wenn diese nach dem maßgeblichen Vertreibungsvorgang der Umsiedlung zurückgelegt wurden (Fortführung von BSG vom 6.12.1979 - GS 1/79 = BSGE 49, 175 = SozR 5050 § 15 Nr 13). |
| Volltext: BSG - Urteil, B 5 RJ 21/05 R | |
| Rechtsgebiete: | SGB VI, SGB IX, RRErwerbG |
| Schlagworte: | Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben, persönliche Voraussetzungen, ungelernte Tätigkeit, Berufsschutz, Erfolgsaussicht, wesentliche Besserung der geminderten Erwerbsfähigkeit |
| Leitsatz: | 1. Ein Anspruch auf Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben setzt nicht voraus, dass der Versicherte in einem Ausbildungsberuf tätig war und Berufsschutz genießt (Anschluss an BSG vom 29.3.2006 - B 13 RJ 37/05 R = SozR 4-2600 § 10 Nr 1). 2. Teilhabeleistungen haben bereits dann Aussicht auf Erfolg iS einer wesentlichen Besserung der geminderten Erwerbsfähigkeit, wenn der Versicherte nach seinen persönlichen Verhältnissen (dh nach seiner körperlichen sowie geistigen Leistungsfähigkeit, seiner Motivation und seinem Alter) rehabilitationsfähig ist; die Auswahl einer geeigneten Maßnahme steht im Ermessen des Versicherungsträgers. |
| Volltext: BSG - Urteil, B 5 RJ 15/05 R | |