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JuraForum.deUrteileBundessozialgerichtVerkündungsdatum10 / 2006 

Bundessozialgericht

Entscheidungen 10 / 2006



Insgesamt sind 19 Entscheidungen vorhanden, angezeigt werden die Entscheidungen 1 bis 4:


BSG – Urteil, B 5 R 36/06 R vom 17.10.2006




BSG – Urteil, B 5 RJ 66/04 R vom 17.10.2006

Rechtsgebiete:SGB X, SGG
Schlagworte:Widerspruch, Abhilfebescheid, fehlende Kostenentscheidung, sozialgerichtliches Verfahren
Leitsatz:Wendet sich ein Betroffener mit seinem Widerspruch nur gegen die fehlende Kostenentscheidung in einem Abhilfebescheid und weist die Beklagte den Widerspruch aus diesem Grunde als unzulässig zurück, so sind Kosten für die Durchführung dieses Widerspruchsverfahrens nicht zu erstatten (Abgrenzung zu BVerwG vom 14.8.1983 - 8 C 80/80 = Buchholz 316 § 80 VwVfG Nr 12 = NVwZ 1983, 544).
Volltext: BSG - Urteil, B 5 RJ 66/04 R

BSG – Urteil, B 5 RJ 21/05 R vom 17.10.2006

Rechtsgebiete:SGB VI, FRG, BVFG
Schlagworte:Fremdrentenrecht, Feststellung der Vertriebeneneigenschaft, Umsiedlung der Eltern und Großeltern
Leitsatz:Für einen Versicherten, der auf Grund der Umsiedlung seiner Eltern und Großeltern während des Zweiten Weltkriegs als Vertriebener anerkannt ist, können keine Versicherungszeiten nach dem FRG festgestellt werden, wenn diese nach dem maßgeblichen Vertreibungsvorgang der Umsiedlung zurückgelegt wurden (Fortführung von BSG vom 6.12.1979 - GS 1/79 = BSGE 49, 175 = SozR 5050 § 15 Nr 13).
Volltext: BSG - Urteil, B 5 RJ 21/05 R

BSG – Urteil, B 5 RJ 15/05 R vom 17.10.2006

Rechtsgebiete:SGB VI, SGB IX, RRErwerbG
Schlagworte:Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben, persönliche Voraussetzungen, ungelernte Tätigkeit, Berufsschutz, Erfolgsaussicht, wesentliche Besserung der geminderten Erwerbsfähigkeit
Leitsatz:1. Ein Anspruch auf Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben setzt nicht voraus, dass der Versicherte in einem Ausbildungsberuf tätig war und Berufsschutz genießt (Anschluss an BSG vom 29.3.2006 - B 13 RJ 37/05 R = SozR 4-2600 § 10 Nr 1).

2. Teilhabeleistungen haben bereits dann Aussicht auf Erfolg iS einer wesentlichen Besserung der geminderten Erwerbsfähigkeit, wenn der Versicherte nach seinen persönlichen Verhältnissen (dh nach seiner körperlichen sowie geistigen Leistungsfähigkeit, seiner Motivation und seinem Alter) rehabilitationsfähig ist; die Auswahl einer geeigneten Maßnahme steht im Ermessen des Versicherungsträgers.
Volltext: BSG - Urteil, B 5 RJ 15/05 R


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