JuraForum.de > Urteile > Bundessozialgericht > Verkündungsdatum > 09 / 2006
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| Rechtsgebiete: | AAÜG, ZAVtIV, ZAVtIVDBest 2 |
| Schlagworte: | (Zugehörigkeit zur zusätzlichen Altersversorgung der technischen Intelligenz, sachliche Voraussetzung, ingenieurtechnische Beschäftigung, Ingenieurökonom |
| Leitsatz: | Ein Ingenieurökonom erfüllte die sachliche Voraussetzung der Verordnung über die zusätzliche Altersversorgung der technischen Intelligenz, wenn er im Rahmen seines Berufsbilds beschäftigt und nicht berufsfremd eingesetzt war; eine ingenieurtechnische Beschäftigung war nicht erforderlich (Fortführung BSG vom 12.6.2001 - B 4 RA 117/00 R = SozR 3-8570 § 5 Nr 6). |
| Volltext: BSG - Urteil, B 4 RA 47/05 R | |
| Rechtsgebiete: | SGG, SGB I, SGB X, SGB VI, GG |
| Schlagworte: | Erstattung überzahlter Geldleistungen nach § 118 Abs 4 SGB VI, besonders schwerer Fehler eines Verwaltungsaktes, Fehlen einer gültigen und anwendbaren Ermächtigungsgrundlage, Offensichtlichkeit, Rücknahmeanspruch, unzulässige Rechtsausübung |
| Leitsatz: | 1. Ein Verwaltungsakt leidet an einem besonders schweren Fehler, wenn der Verwaltungsträger Pflichten eines Bürgers einseitig begründet oder feststellt, ohne dass es dafür bei Erlass des Verwaltungsakts eine gültige und anwendbare Ermächtigungsgrundlage gibt. 2. Ein solcher Fehler ist offensichtlich, wenn ein verständiger Durchschnittsadressat in nachvollziehender Würdigung aller in Betracht kommender rechtlicher und tatsächlicher Umstände mit Gewissheit zu der Beurteilung kommen müsste, dass der Verwaltungsakt im Zeitpunkt seiner Bekanntgabe an dem besonders schwerwiegenden Fehler litt. 3. Ein Anspruch auf Rücknahme eines Verwaltungsakts kann wegen unzulässiger Rechtsausübung untergehen. |
| Volltext: BSG - Urteil, B 4 RA 43/05 R | |
| Rechtsgebiete: | AAÜG, RAnglG, EinigVtr, ZAVtIV, ZAVtIVDBest, ProjektierungsV, BeschGlRLAnO, GG |
| Schlagworte: | Zugehörigkeit zur zusätzlichen Altersversorgung der technischen Intelligenz, betriebliche Voraussetzung, Projektionsbetrieb, GmbH, Neueinbeziehungsverbot, Analogieverbot |
| Leitsatz: | 1. Ein in der DDR in der Rechtsform einer GmbH geführter Betrieb kann die betriebliche Voraussetzung iS des Rechts der zusätzlichen Altersversorgung der technischen Intelligenz erfüllt haben, sofern es sich dem Betriebszweck nach um einen der im Versorgungsrecht abschließend benannten Betriebe gehandelt hat, die den volkseigenen Produktionsbetrieben der Industrie und des Bauwesens gleichgestellt wurden. 2. Die im Versorgungsrecht nicht benannten Projektierungsbüros waren in der DDR nicht identisch mit den ausdrücklich gleichgestellten Konstruktionsbüros. Einer Einbeziehung von Projektierungsbüros durch eine den Text des Versorgungsrechts erweiternde Auslegung steht das aus dem Neueinbeziehungsverbot des Einigungsvertrages folgende Analogieverbot entgegen. |
| Volltext: BSG - Urteil, B 4 RA 41/05 R | |
| Rechtsgebiete: | AAÜG |
| Volltext: BSG - Urteil, B 4 RA 39/05 R | |
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