JuraForum.de > Urteile > Bundessozialgericht > Verkündungsdatum > 06 / 2006
Insgesamt sind 16 Entscheidungen vorhanden, angezeigt werden die Entscheidungen 1 bis 4:
| Rechtsgebiete: | SGG, SGB VII |
| Schlagworte: | sozialgerichtliches Verfahren - Unzulässigkeit einer Feststellungsklage - Feststellungsinteresse - Notwendigkeit einer vorhergehenden Verwaltungsentscheidung - kombinierte Anfechtungs- und Feststellungsklage - gesetzliche Unfallversicherung - Feststellung eines Versicherungsfalles: Arbeitsunfall oder Berufskrankheit |
| Leitsatz: | Die Klage eines Versicherten auf Feststellung eines Ereignisses als Arbeitsunfall oder einer Erkrankung als Berufskrankheit setzt eine vorherige Entscheidung durch Verwaltungsakt voraus und ist nur in Form einer kombinierten Anfechtungs- und Feststellungsklage zulässig. |
| Volltext: BSG - Beschluss, B 2 U 77/06 B | |
| Rechtsgebiete: | BKV, BKVO |
| Schlagworte: | gesetzliche Unfallversicherung, Berufskrankheit, bandscheibenbedingte Erkrankung der Lendenwirbelsäule, Kausalzusammenhang, wesentliche Bedingung, Anlageleiden, Wahrscheinlichkeit, belastungskonformes Schadensbild, belastungsadaptive Reaktionen, medizinischer Erfahrungssatz, neuester medizinischer Stand, Gesamtbetrachtung, Hamburger Konsens, Hamburger Formel, Offsetdrucker |
| Leitsatz: | 1. Stützt sich die Beurteilung des Ursachenzusammenhangs zwischen Einwirkungen und Erkrankung bei einer Berufskrankheit auf medizinische Erfahrungssätze (hier: "belastungskonformes Schadensbild" bei einer bandscheibenbedingten Erkrankung der Lendenwirbelsäule), so ist darzulegen, dass diese dem aktuellen Stand der wissenschaftlichen Erkenntnisse entsprechen. 2. Dem aktuellen Erkenntnisstand entsprechen solche Erfahrungssätze, die von der großen Mehrheit der auf dem betreffenden Gebiet tätigen Fachwissenschaftler anerkannt werden, über die also, von vereinzelten, nicht ins Gewicht fallenden Gegenstimmen abgesehen, Konsens besteht. |
| Volltext: BSG - Urteil, B 2 U 13/05 R | |
| Rechtsgebiete: | BKV, SGG |
| Schlagworte: | sozialgerichtliches Verfahren, Rechtstatsachen zur Auslegung einer Rechtsnorm: keine Bindung des Revisionsgerichts an tatrichterliche Feststellung, gesetzliche Unfallversicherung, Berufskrankheit, arbeitstechnische Voraussetzung, haftungsbegründende Kausalität, Zuhilfenahme medizinischer, naturwissenschaftlicher und technischer Sachkunde, Lendenwirbelsäulenerkrankung, Ganzkörperschwingung, Berufskraftfahrer, Baustoffanfahrer |
| Leitsatz: | 1. Rechtstatsachen, die für die Auslegung, dh für die Bestimmung des Inhalts einer Rechtsnorm benötigt werden, unterliegen nicht der in § 163 SGG angeordneten Bindung des Revisionsgerichts an tatrichterliche Feststellungen (teilweise Aufgabe von BSG vom 18.3.2003 - B 2 U 13/02 R = SozR 3-2200 § 551 Nr 16; BSGE 91, 23 = SozR 4-2700 § 9 Nr 1). 2. Die Frage, welcher Einwirkungen es mindestens bedarf, um eine bestimmte Berufskrankheit zu verursachen, ist unter Zuhilfenahme medizinischer, naturwissenschaftlicher und technischer Sachkunde nach dem im Entscheidungszeitpunkt aktuellen wissenschaftlichen Erkenntnisstand zu beantworten. |
| Volltext: BSG - Urteil, B 2 U 20/04 R | |
| Rechtsgebiete: | RVO, BKV, GG, SGG |
| Schlagworte: | gesetzliche Unfallversicherung, Berufskrankheit, ursächlicher Zusammenhang, aktueller wissenschaftlicher Erkenntnisstand, revisionsgerichtliche Nachprüfung, keine Bindungswirkung gem § 163 SGG, Quasi-Berufskrankheit, Anwendung, Stichtagsregelung, Rückwirkungsklausel, Versicherungsfall, anhängiges Feststellungsverfahren, allgemeiner Gleichheitssatz, Polyneuropathie, Maler |
| Leitsatz: | Die Rückwirkungsregelung des § 6 Abs 2 BKV erfasst im Zeitpunkt ihres In-Kraft-Tretens anhängige Verfahren auf Feststellung einer Quasi-Berufskrankheit nach § 551 Abs 2 RVO nicht. |
| Volltext: BSG - Urteil, B 2 U 5/05 R | |