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JuraForum.deUrteileBundessozialgerichtVerkündungsdatum05 / 2006 

Bundessozialgericht

Entscheidungen 05 / 2006



Insgesamt sind 51 Entscheidungen vorhanden, angezeigt werden die Entscheidungen 1 bis 4:


BSG – Urteil, B 6 KA 62/04 R vom 31.05.2006

Rechtsgebiete:SGB X, SGG, VwGO
Schlagworte:Keine Kostenerstattung der Rechtsverteidigung eines (Zahn-)Arztes als Konkurrent im isolierten Vorverfahren zur Zulassung durch den Widerspruchsführer
Leitsatz:Weist der Berufungsausschuss den Widerspruch eines (Zahn-)Arztes gegen die Zulassung eines Konkurrenten zurück, so kann der Widerspruchsführer nicht zur Erstattung der Aufwendungen des Konkurrenten zur Rechtsverteidigung im isolierten Vorverfahren verpflichtet werden (Abgrenzung zu BSG vom 18.12.1996 - 6 RKa 33/95 = SozR 3-1300 § 63 Nr 9).
Volltext: BSG - Urteil, B 6 KA 62/04 R



BSG – Urteil, B 6 KA 13/05 R vom 31.05.2006

Rechtsgebiete:SGB V, RVO, AMRL, AMG, SGG, GG
Schlagworte:Gemeinsamer Bundesausschuss <GBA>, Berechtigung zum Erlass von Therapiehinweisen zum wirtschaftlichen Einsatz bestimmter Arzneimittel, gerichtliche Überprüfung, Entscheidungen des GBA im Arzneimittelbereich, Feststellungsinteresse, Arzneimittelhersteller, Richtlinien des GBA sind untergesetzliche Normen
Leitsatz:1. Die allgemeine Ermächtigung an den Bundesausschuss der Ärzte und Krankenkassen bzw den Gemeinsamen Bundesausschuss (GBA) zur Konkretisierung des Wirtschaftlichkeitsgebotes in der vertragsärztlichen Versorgung gestattet den Erlass von Therapiehinweisen zum wirtschaftlichen Einsatz bestimmter Arzneimittel.

2. Zu den Maßstäben gerichtlicher Überprüfung von Entscheidungen des Bundesausschusses/GBA zum therapeutischen Nutzen und zur Wirtschaftlichkeit bestimmter pharmakologischer Wirkstoffe und Arzneimittel.
Volltext: BSG - Urteil, B 6 KA 13/05 R

BSG – Urteil, B 6 KA 69/04 R vom 31.05.2006

Rechtsgebiete:SGB V, SGG, GG
Schlagworte:Krankenversicherung - Richtlinien zur häuslichen Krankenpflege - gerichtliche Überprüfung über Feststellungsklage der Spitzenorganisationen der Pflegedienste - Festlegung eines Leistungskatalogs in Richtlinien des Gemeinsamen Bundesausschusses keine Beeinträchtigung einzelner Pflegedienste und kein rechtswidriger Eingriff in den Aufgabenbereich der Partner der Rahmenempfehlungen nach § 132a SGB V
Leitsatz:1. Spitzenorganisationen der Pflegedienste können die Rechtmäßigkeit der Richtlinien zur häuslichen Krankenpflege im Wege der Feststellungsklage zur gerichtlichen Überprüfung stellen. Klagen einzelner Pflegedienste sind unzulässig.

2. Der Gemeinsame Bundesausschuss ist befugt, in Richtlinien zur häuslichen Krankenpflege einen abschließenden Leistungskatalog verordnungsfähiger Krankenpflegemaßnahmen vorzugeben.
Volltext: BSG - Urteil, B 6 KA 69/04 R

BSG – Urteil, B 6 KA 7/05 R vom 31.05.2006

Rechtsgebiete:SGB V, Ärzte-ZV, BGB, GG
Schlagworte:Vertragsarztrecht - keine rückwirkende Genehmigung zur Verlegung des Vertragsarztsitzes - Verfassungsmäßigkeit
Leitsatz:Die Verlegung des Vertragsarztsitzes kann nicht rückwirkend genehmigt werden.
Volltext: BSG - Urteil, B 6 KA 7/05 R


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