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JuraForum.deUrteileBundessozialgerichtVerkündungsdatum03 / 2006 

Bundessozialgericht

Entscheidungen 03 / 2006



Insgesamt sind 37 Entscheidungen vorhanden, angezeigt werden die Entscheidungen 21 bis 24:


BSG – Urteil, B 12 KR 14/05 R vom 22.03.2006

Rechtsgebiete:SGB IV, SGB V
Schlagworte:Krankenversicherung - freiwillig versicherter Selbstständiger - Festsetzung der Beitragshöhe bei Beginn der selbstständigen Tätigkeit durch einstweiligen Bescheid zulässig - keine Bindung an einstweilige Festsetzung bei endgültiger Festsetzung
Leitsatz:1. Die Krankenkasse ist berechtigt, die Höhe der Beiträge eines in der gesetzlichen Krankenversicherung freiwillig Versicherten, der hauptberuflich selbstständig tätig ist, bei Beginn seiner selbstständigen Tätigkeit durch einen einstweiligen Bescheid zu regeln, wenn Nachweise für eine Prognose der zukünftigen Einnahmen noch nicht vorgelegt werden können.

2. Bei der endgültigen Beitragsfestsetzung ist der Versicherungsträger nicht an eine einstweilige Festsetzung der Beitragshöhe gebunden
Volltext: BSG - Urteil, B 12 KR 14/05 R



BSG – Urteil, B 12 KR 8/05 R vom 22.03.2006

Rechtsgebiete:SGB V, SGB IV, EStG
Schlagworte:Krankenversicherung, freiwillige Versicherung, Beitragspflicht von Veräußerungsgewinnen, steuerpflichtiger GmbH-Anteil
Leitsatz:Ein Gewinn aus der Veräußerung eines GmbH-Anteils ist, soweit er der Besteuerung nach § 17 EStG unterliegt, als Einnahme eines freiwillig Versicherten, die zum Lebensunterhalt verbraucht werden kann, beitragspflichtig.
Volltext: BSG - Urteil, B 12 KR 8/05 R

BSG – Urteil, B 5 RJ 27/05 R vom 21.03.2006

Rechtsgebiete:SGB VI, SGB III, AFG, AFRG
Schlagworte:Altersrente wegen Arbeitslosigkeit oder nach Altersteilzeitarbeit, versicherungsrechtliche Voraussetzungen, Tatbestand der Arbeitslosigkeit, Meldung beim Arbeitsamt, Verfügbarkeit
Leitsatz:Ein Versicherter hat keinen Anspruch auf Altersrente wegen Arbeitslosigkeit, wenn er vor Erreichen der Altersgrenze weder arbeitslos gemeldet war, noch sich in anderer Weise um eine erneute Beschäftigung bemüht hat; die fehlende Arbeitsbereitschaft (subjektive Verfügbarkeit) ist bei Versicherten nach Vollendung des 58. Lebensjahres nur dann rentenunschädlich, wenn sie gegenüber der Arbeitsverwaltung von ihrem Recht Gebrauch gemacht haben, ihre Arbeitsbereitschaft einzuschränken.
Volltext: BSG - Urteil, B 5 RJ 27/05 R

BSG – Urteil, B 2 U 19/05 R vom 21.03.2006



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