JuraForum.de > Urteile > Bundessozialgericht > Verkündungsdatum > 10 / 2005
Insgesamt sind 22 Entscheidungen vorhanden, angezeigt werden die Entscheidungen 1 bis 4:
| Rechtsgebiete: | SGB III, BGB |
| Schlagworte: | Minderung des Arbeitslosengeldes, verspätete Meldung, frühzeitige Arbeitssuche, befristetes Arbeitsverhältnis, Bestimmtheit der Norm, Anspruchsentstehung nach Pflichtverletzung, Angabe des Endzeitpunktes bei Abmeldung wegen Aufnahme befristeter Beschäftigung, Verschulden |
| Leitsatz: | 1. Die Obliegenheit zur frühzeitigen Arbeitsuchendmeldung ist auch bei von vornherein befristeten Arbeitsverhältnissen durch die Norm des § 37b SGB III ausreichend inhaltlich bestimmt. 2. Die Sanktion des § 140 SGB III setzt nicht voraus, dass nach der Pflichtverletzung ein neues Anwartschaftsrecht auf Arbeitslosengeld entstanden sein muss. 3. Meldet sich der Arbeitslose zur Aufnahme einer befristeten Beschäftigung unter Angabe des Endzeitpunkts aus dem Bezug von Arbeitslosengeld ab, bedarf es jedenfalls dann keiner persönlichen Arbeitsuchendmeldung, wenn dies von der Bundesagentur für Arbeit nicht ausdrücklich verlangt wird. |
| Volltext: BSG - Urteil, B 7a AL 50/05 R | |
| Rechtsgebiete: | SGB III, AlhiV 2002, GG, SGG, SGB X |
| Schlagworte: | Arbeitslosenhilfe - Bedürftigkeitsprüfung - Vermögensverwertung - private Rentenversicherung - Hausgrundstück - Ermächtigungskonformität - allgemeine Härtefallprüfung - Selbstständiger mit Versorgungslücken - Streitgegenstand - vorläufige Ausführungsbescheide - Neubescheidung nach rechtskräftigem Urteil |
| Leitsatz: | Zur allgemeinen Härtefallprüfung bei der Berücksichtigung von Vermögen nach der AlhiV 2002 bei selbstständig Tätigen und aus der selbstständigen Tätigkeit resultierenden Versorgungslücken. |
| Volltext: BSG - Urteil, B 7a/7 AL 76/04 R | |
| Rechtsgebiete: | SGB VI, BVG, RVNG, EinigVtr, GG |
| Schlagworte: | Zusammentreffen von Verletztenrente aus der gesetzlichen Unfallversicherung mit Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung, keine Unterscheidung bei der Einstellung des Freibetrages zwischen unfallverletzten Rentnern in den alten und neuen Bundesländern, "Klarstellung" durch das RVNG, Verfassungsmäßigkeit |
| Leitsatz: | 1. Die Regelung des § 93 SGB VI über die Anrechnung einer Verletztenrente aus der Unfallversicherung auf eine Rente aus der Rentenversicherung ist als solche grundsätzlich verfassungsgemäß (Festhaltung an BSG vom 31.3.1998 - B 4 RA 49/96 R = BSGE 82, 83 = SozR 3-2600 § 93 Nr 7). 2. § 93 Abs 2 Nr 2 Buchst a SGB VI idF des Gesetzes zur Sicherung der nachhaltigen Finanzgrundlagen der gesetzlichen Rentenversicherung vom 21.7.2004 ermächtigt den Rentenversicherungsträger nicht, bei der Einstellung des Freibetrages zwischen unfallverletzten Rentnern in den alten und neuen Bundesländern zu differenzieren. |
| Volltext: BSG - Urteil, B 4 RA 27/05 R | |
| Rechtsgebiete: | SGB VI idF des RVNG |
| Volltext: BSG - Urteil, B 4 RA 24/05 R | |