Impressum | Disclaimer | Anmeldung / Login
 

JuraForum.deUrteileBSGUrteil vom 28.07.1999, Aktenzeichen: B 9 V 19/98 R 

BSG – Aktenzeichen: B 9 V 19/98 R

Urteil vom 28.07.1999


Leitsatz:Das Bundesversorgungsgesetz kann auf Kriegsopfer, die aus demselben Grund einen Anspruch auf Versorgung gegen einen ausländischen Staat haben, nicht angewendet werden, es sei denn das zwischenstaatliche Vereinbarungen etwas anderes bestimmten. Zwischen Deutschland und Jugoslawien besteht insoweit keine zwischenstaatliche Vereinbarung.
Rechtsgebiete:BVG
Vorschriften:BVG § 7 Abs 2,

Volltext

Um den Volltext vom BSG – Urteil vom 28.07.1999, Aktenzeichen: B 9 V 19/98 R anzusehen, müssen Sie die Einzelentscheidung kaufen.

Volltext der Entscheidung kaufen


Weitere Entscheidungen der Gerichte

Gesetze

Sie lesen gerade das Thema "BSG - 28.07.1999, B 9 V 19/98 R" © JuraForum.de — 2003-2013

Kanzleinews einstellen | Sitemap | Kontakt | Team | Jobs | Werbung | Presse | Datenschutz | AGB | Impressum