JuraForum.de > Urteile > BSG > Urteil vom 20.10.1999, Aktenzeichen: B 9 V 7/99 R
| Leitsatz: | Verzögerungen bei der Schul- und Berufsausbildung vor dem 27. Lebensjahr verlängern die Bezugsdauer der Waisenrente um den Verzögerungszeitraum über das 27. Lebensjahr hinaus. Verzögerungen nach dem 27. Lebensjahr verlängern die Bezugsdauer nicht, sie verbrauchen aber auch die Verlängerungszeit nicht, sondern hemmen deren Ablauf. |
| Rechtsgebiete: | BGV |
| Vorschriften: | BVG § 45 Abs 3 Satz 6, |
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