JuraForum.de > Urteile > BSG > Urteil vom 12.11.2008, Aktenzeichen: B 12 KR 10/08 R
| Leitsatz: | Eine vor dem vereinbarten Versicherungsfall (Erreichen des Rentenalters) ausgezahlte Kapitalleistung einer im Rahmen der betrieblichen Altersversorgung abgeschlossenen Direktversicherung ist als nicht regelmäßig wiederkehrende Leistung zur Bemessung der Krankenversicherungsbeiträge eines Rentners heranzuziehen, wenn sie von ihm nach dem Betriebsrentengesetz als vorzeitige Altersleistung bezogen wird. |
| Rechtsgebiete: | SGB V, BetrAVG, GG |
| Stichworte: | Krankenversicherung - Bemessung der Beiträge eines Rentners - Beitragspflicht von Kapitalleistungen aus einer im Rahmen der betrieblichen Altersversorgung abgeschlossenen Direktversicherung -Verbeitragung auch bei teilweiser arbeitnehmerfinanzierter Direktversicherung und vorzeitiger Beendigung des Arbeitsverhältnisses -Verfassungsmäßigkeit, |
| Verfahrensgang: | SG Karlsruhe, S 5 KR 4435/04 vom 03.02.2006 |
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