JuraForum.de > Urteile > BSG > Urteil vom 07.02.2006, Aktenzeichen: B 2 U 4/05 R
| Leitsatz: | Zur Abgrenzung zwischen nicht gewerbsmäßigen Bauarbeiten, für die die BG Bau zuständig ist, und solchen in Eigenarbeit ausgeführten Bauarbeiten, für die nach § 129 Abs 1 Nr 3 SGB 7 die kommunalen Unfallversicherungsträger zuständig sind, ist auf den zeitlichen Umfang der Arbeitszeit der nicht gewerbsmäßig tätigen Helfer abzustellen. Die von dem Bauunternehmer selbst geleistete Arbeitszeit bleibt außer Betracht. |
| Rechtsgebiete: | SGB VII |
| Vorschriften: | SGB VII § 129 Abs 1 Nr 3, SGB VII § 121 Abs 1, |
| Stichworte: | gesetzliche Unfallversicherung - Zuständigkeitsstreit - Bau-Berufsgenossenschaft - kommunaler Unfallversicherungsträger - Helfer nicht gewerbsmäßiger Baumaßnahmen - Berechnung der Arbeitsstunden - keine Miteinbeziehung der Arbeitsstunden des Bauherrn, |
| Verfahrensgang: | SG Hannover S 45 U 245/03 vom 30.11.2004 |
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"BSG - 07.02.2006, B 2 U 4/05 R" © JuraForum.de — 2003-2012
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