JuraForum.de > Urteile > Brandenburgisches Oberlandesgericht > Verkündungsdatum > 01 / 2005
Insgesamt sind 16 Entscheidungen vorhanden, angezeigt werden die Entscheidungen 1 bis 4:
| Rechtsgebiete: | VAHRG, FGG, ZPO |
| Volltext: BRANDENBURGISCHES-OLG - Beschluss, 9 WF 19/05 | |
| Rechtsgebiete: | ZPO |
| Leitsatz: | Im Hinblick auf das Mehrkostenverbot nach § 121 Abs. 3 ZPO darf ein nicht ortsansässiger Rechtsanwalt grundsätzlich nur dann beigeordnet werden, wenn er erklärt, mit einer Beiordnung zu den Bedingungen eines ortsansässigen Rechtsanwalts einverstanden zu sein. Gibt der Anwalt eine solche Erklärung nicht ab, darf er nicht zu den eingeschränkten Bedingungen eines am Gerichtsort ansässigen Anwalts beigeordnet werden. Vielmehr muss dann beim Anwalt angefragt werden, ob er bereit ist, zu den Bedingungen eines ortsansässigen Anwalts beigeordnet zu werden. Verweigert der Rechtsanwalt seine Zustimmung hierzu, ist dessen Beiordnung abzulehnen. |
| Volltext: BRANDENBURGISCHES-OLG - Beschluss, 10 WF 13/05 | |
| Rechtsgebiete: | ZPO |
| Leitsatz: | 1. Die Verfügung, durch die das Gericht einer Partei mitteilt, dass eine Entscheidung über den Prozesskostenhilfeantrag wegen Antragsrücknahme entbehrlich sei, ist grundsätzlich nicht mit der sofortigen Beschwerde anfechtbar. 2. Da die Beurteilung der Erfolgsaussicht, § 114 ZPO, grundsätzlich anhand des aktuellen Erkenntnisstandes zu erfolgen hat, kann nach Rücknahme des Antrags in der Hauptsache Prozesskostenhilfe nicht mehr bewilligt werden. |
| Volltext: BRANDENBURGISCHES-OLG - Beschluss, 10 WF 2/05 | |
| Rechtsgebiete: | VOB/B, BGB, ZPO |
| Volltext: BRANDENBURGISCHES-OLG - Urteil, 4 U 118/04 | |