( dauerhaft?)  

JuraForum.deUrteileBRANDENBURGISCHES-OLGBeschluss vom 28.06.2005, Aktenzeichen: 5 Wx 19/04 



BRANDENBURGISCHES-OLG – Aktenzeichen: 5 Wx 19/04

Beschluss vom 28.06.2005


Leitsatz:Von der Durchsetzung der nach dem Wortlaut des § 78 Abs. 1 Satz 3 SachenRBerG uneingeschränkt bestehenden Aufgabepflicht ist ausnahmsweise dann abzusehen, wenn durch tatsächliche Umstände erhärtete konkrete Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass durch die erzwungene Komplettierung dem Eigentümer Rechtsnachteile, insbesondere aufgrund unerkannt gebliebener Rückerwerbspositionen Dritter, erwachsen können. Allein die abstrakte Gefahr, dass eine einmal erteilte GVO-Genehmigung widerrufen werden könnte, rechtfertigt noch keine Einschränkung der Aufgabepflicht.
Rechtsgebiete:SachenRBerG
Vorschriften:SachenRBerG § 78 Abs. 1 Satz 3, SachenRBerG § 78 Abs. 1 Satz 5,
Verfahrensgang:LG Potsdam 5 T 574/04 vom 16.11.2004

Volltext

Um den Volltext vom BRANDENBURGISCHES-OLG – Beschluss vom 28.06.2005, Aktenzeichen: 5 Wx 19/04 anzusehen, müssen Sie die Einzelentscheidung kaufen.

Volltext der Entscheidung kaufen





Weitere Entscheidungen der Gerichte

Urteile: Schlagworte

Urteile: Vorschriften

Lexikon

Gesetze


http://www.juraforum.de/urteile/brandenburgisches-olg/brandenburgisches-olg-beschluss-vom-28-06-2005-az-5-wx-1904

"BRANDENBURGISCHES-OLG - 28.06.2005, 5 Wx 19/04" © JuraForum.de — 2003-2012

Kanzleinews einstellen | Sitemap | Kontakt | Team | Jobs | Werbung | Presse | Datenschutz | AGB | Impressum

ANZEIGEN