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JuraForum.deUrteileBRANDENBURGISCHES-OLGBeschluss vom 03.02.2005, Aktenzeichen: 10 WF 18/05 

BRANDENBURGISCHES-OLG – Aktenzeichen: 10 WF 18/05

Beschluss vom 03.02.2005


Leitsatz:Prozesskostenhilfe kann grundsätzlich nicht mehr bewilligt werden, wenn die Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse erst nach Abschluss der Instanz vorgelegt wird. Anders liegt es, wenn das Gericht gestattet hat, fehlende Unterlagen innerhalb einer Frist nachzureichen und diese Frist gewahrt wird.
Rechtsgebiete:ZPO
Vorschriften:ZPO § 114,
Verfahrensgang:AG Bernau 6 F 808/04 vom 01.12.2004

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