JuraForum.de > Urteile > Bundesgerichtshof > Verkündungsdatum > 06 / 2007
Insgesamt sind 250 Entscheidungen vorhanden, angezeigt werden die Entscheidungen 37 bis 40:
| Rechtsgebiete: | Lugano-Übk |
| Leitsatz: | Im Anwendungsbereich des Luganer Übereinkommens wird die internationale Zuständigkeit des angerufenen Gerichts begründet, wenn sich der Beklagte in der Berufungsinstanz zur Sache einlässt, ohne eine in erster Instanz erhobene Zuständigkeitsrüge zu wiederholen. |
| Volltext: BGH - Beschluss, X ZR 15/05 | |
| Rechtsgebiete: | PatG |
| Leitsatz: | Das Patent darf im Einspruchs(beschwerde)verfahren nur dann insgesamt widerrufen werden, wenn die Widerrufsgründe sämtliche selbständigen Patentansprüche betreffen oder der Patentinhaber die Aufrechterhaltung des Patents nur im Umfang eines Anspruchssatzes begehrt, der zumindest einen nicht rechtsbeständigen Patentanspruch enthält (Fortführung des Sen.Beschl. v. 26.9.1996 - X ZB 18/95, GRUR 1997, 120 - elektrisches Speicherheizgerät). |
| Volltext: BGH - Beschluss, X ZB 6/05 | |
| Rechtsgebiete: | BGB |
| Leitsatz: | Die Kündigung eines Mietverhältnisses über Wohnraum durch eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts ist grundsätzlich auch wegen des Eigenbedarfs eines Gesellschafters zulässig, sofern dieser bereits bei Abschluss des Mietvertrages Gesellschafter war. |
| Volltext: BGH - Urteil, VIII ZR 271/06 | |
| Rechtsgebiete: | Heizkosten VO, II. BVO, BGB |
| Leitsatz: | a) Eine Vereinbarung in einem Wohnraummietvertrag, wonach der Mieter die Betriebskosten der Heizung "erläutert durch Anlage 3 zu § 27 II. BVO" zu tragen hat, erlaubt dem Vermieter, der während des laufenden Mietverhältnisses den Betrieb einer im Haus vorhandenen Heizungsanlage einstellt und statt dessen Fernwärme bezieht, die Umlegung der Wärmelieferungskosten auf den Mieter, wenn die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses geltende Fassung der Zweiten BerechnungsVO bereits eine Umlegung der Kosten der Fernwärmelieferung vorsah (Anschluss an Senatsurteil vom 22. Februar 2006 - VIII ZR 362/04, NJW 2006, 2185). b) Zur ergänzenden Auslegung einer mietvertraglichen Regelung über die Umlegung der Kosten einer Gemeinschaftsantenne, wenn diese beseitigt wird und die Mietwohnungen stattdessen an das Breitbandkabelnetz angeschlossen werden. |
| Volltext: BGH - Urteil, VIII ZR 202/06 | |
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