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JuraForum.deUrteileBundesgerichtshofVerkündungsdatum06 / 2006 

Bundesgerichtshof

Entscheidungen 06 / 2006



Insgesamt sind 238 Entscheidungen vorhanden, angezeigt werden die Entscheidungen 197 bis 200:


BGH – Urteil, X ZR 105/04 vom 07.06.2006

Rechtsgebiete:PatG (1981), GebrMG, BGB
Leitsatz:Zweck-, Wirkungs- oder Funktionsangaben können als Bestandteile eines Patentanspruchs an dessen Aufgabe teilnehmen, den geschützten Gegenstand gegenüber dem Stand der Technik abzugrenzen, wenn sie das Vorrichtungselement, auf das sie sich beziehen, als ein solches definieren, das so ausgebildet sein muss, dass es die betreffende Funktion erfüllen kann. (Fortführung von BGHZ 112, 140, 155 f. - Befestigungsvorrichtung II; Sen.Urt. v. 07.11.1978 - X ZR 58/77, GRUR 1979, 149, 151 - Schießbolzen).

Im Verhältnis der an einem Verletzungsstreit beteiligten Parteien gelten die allgemeinen Grundsätze des Verbots treuwidrigen Handelns. Erklärungen, die eine der Parteien im patentrechtlichen Einspruchs- oder gebrauchsmusterrechtlichen Löschungsverfahren gegenüber der anderen Partei abgibt, sind nicht nur dann unter dem Aspekt von Treu und Glauben relevant, wenn sie in der Entscheidung im Einspruchs- oder Löschungsverfahren dokumentiert sind. Vielmehr ist die Feststellung des Erklärungstatbestands in gleicher Weise auch durch andere Beweismittel möglich. (Fortführung von Sen.Urt. v. 05.06.1997 - X ZR 73/95, NJW 1997, 3377 - Weichvorrichtung II u. Sen.Urt. v. 20.04.1993 - X ZR 6/91, GRUR 1993, 886 - Weichvorrichtung I)
Volltext: BGH - Urteil, X ZR 105/04



BGH – Urteil, VIII ZR 180/05 vom 07.06.2006

Rechtsgebiete:BGB
Leitsatz:Ein von einem Kraftfahrzeughändler als "Jahreswagen" verkauftes Gebrauchtfahrzeug entspricht regelmäßig nicht der vereinbarten Beschaffenheit, wenn zwischen der Herstellung und der Erstzulassung mehr als zwölf Monate liegen.
Volltext: BGH - Urteil, VIII ZR 180/05

BGH – Beschluss, XII ZB 245/04 vom 07.06.2006

Rechtsgebiete:ZPO
Leitsatz:Im Berufungsverfahren sind vor Inkrafttreten des OLG-Vertretungsänderungsgesetzes am 1. August 2002 Kosten eines Verkehrsanwalts nur ausnahmsweise erstattungsfähig. Es genügt hierzu nicht, dass die Partei in großer Entfernung vom Ort des Prozesses wohnt. Erstattungsfähig sind jedoch regelmäßig die fiktiven Kosten einer Informationsreise der Partei zu ihrem Prozessbevollmächtigten am Sitz des Gerichts.
Volltext: BGH - Beschluss, XII ZB 245/04

BGH – Beschluss, 5 StR 121/06 vom 07.06.2006



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