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JuraForum.deUrteileBundesgerichtshofVerkündungsdatum02 / 2006 

Bundesgerichtshof

Entscheidungen 02 / 2006



Insgesamt sind 225 Entscheidungen vorhanden, angezeigt werden die Entscheidungen 5 bis 8:


BGH – Beschluss, III ZR 154/05 vom 23.02.2006




BGH – Urteil, 5 StR 416/05 vom 23.02.2006


BGH – Beschluss, VII ZR 98/05 vom 23.02.2006


BGH – Urteil, VII ZR 84/05 vom 23.02.2006

Rechtsgebiete:BGB
Leitsatz:a) Beschließt die Wohnungseigentümergemeinschaft im Einverständnis mit dem Veräußerer von Wohnungseigentum, über notwendige Mängelbeseitigungsarbeiten erst nach Vorlage eines Sanierungskonzepts zu entscheiden, weil die Mängelursachen noch nicht ausreichend sicher nachgewiesen sind, bleibt die Fälligkeit des Mängelbeseitigungsanspruchs des einzelnen Erwerbers davon grundsätzlich unberührt.

b) Der Erwerber ist berechtigt, dem Veräußerer ohne Mitwirkung der übrigen Wohnungseigentümer eine angemessene Frist mit Ablehnungsandrohung zur Beseitigung der Mängel unter vorheriger Vorlage des Sanierungskonzepts zu setzen. Nach fruchtlosem Ablauf der Frist erlischt der Erfüllungsanspruch dieses Erwerbers. Er ist dann berechtigt, großen Schadensersatz zu fordern oder den Vertrag zu wandeln (im Anschluss an BGH, Urteil vom 30. April 1998 - VII ZR 47/97, BauR 1998, 783 = ZfBR 1998, 245).

c) Eine mit Ablehnungsandrohung verbundene Frist zur Aufnahme der Arbeiten und zum Nachweis der Beauftragung eines Drittunternehmers genügt den Anforderungen an eine Fristsetzung mit Ablehnungsandrohung im Sinne des § 634 Abs. 1 BGB nicht.
Volltext: BGH - Urteil, VII ZR 84/05


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