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Bundesgerichtshof
Entscheidungen 03 / 2005
Insgesamt sind 291 Entscheidungen vorhanden, angezeigt werden die Entscheidungen 1 bis 4:
BGH – Beschluss, 2 ARs 92/05 vom 31.03.2005
BGH – Urteil, VII ZR 369/02 vom 31.03.2005
| Rechtsgebiete: | BGB |
| Leitsatz: | Ein Leistungsverweigerungsrecht oder Zurückbehaltungsrecht wegen Mängeln von Bauleistungen ist nicht deshalb ausgeschlossen, weil die Aufklärung der Mängel schwierig und zeitraubend ist. |
| Volltext: BGH - Urteil, VII ZR 369/02 |
BGH – Urteil, VII ZR 346/03 vom 31.03.2005
| Rechtsgebiete: | BGB |
| Leitsatz: | Angemessen zur Leistung der Sicherheit ist eine Frist, die es dem Besteller ermöglicht, die Sicherheit ohne schuldhaftes Verzögern zu beschaffen. Grundsätzlich ist darauf abzustellen, was von einem Besteller zu verlangen ist, der sich in normalen finanziellen Verhältnissen befindet. |
| Volltext: BGH - Urteil, VII ZR 346/03 |
BGH – Urteil, VII ZR 180/04 vom 31.03.2005
| Rechtsgebiete: | AGBG |
| Leitsatz: | Die Klausel in Allgemeinen Geschäftsbedingungen eines Bauunternehmers " Die Geltendmachung von Aufrechnungen mit nicht rechts- kräftig festgestellten Gegenansprüchen sowie von Zurückbehal- tungsrechten ist ausgeschlossen." ist dahin zu verstehen, daß Zurückbehaltungsrechte und damit auch Leistungsverweigerungsrechte nach §§ 320, 641 Abs. 3 BGB generell ausgeschlossen sind. Insoweit ist die Klausel unwirksam. |
| Volltext: BGH - Urteil, VII ZR 180/04 |
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