JuraForum.de > Urteile > Bundesgerichtshof > Verkündungsdatum > 01 / 2004
Insgesamt sind 247 Entscheidungen vorhanden, angezeigt werden die Entscheidungen 37 bis 40:
| Rechtsgebiete: | BGB, VermG |
| Leitsatz: | a) Zur Berücksichtigung von Restitutionsansprüchen im Zugewinnausgleich. b) Zur Behandlung von vereinigungsbedingten Wertsteigerungen im Zugewinnausgleich. |
| Volltext: BGH - Urteil, XII ZR 221/01 | |
| Rechtsgebiete: | BGB, VAHRG |
| Leitsatz: | a) Der nach § 1586 b BGB auf nachehelichen Ehegattenunterhalt in Anspruch genommene Erbe des Unterhaltspflichtigen kann sich weiterhin oder auch erstmals auf die Härteklausel des § 1579 Nr. 7 BGB berufen, wenn nicht der Unterhaltspflichtige zuvor darauf verzichtet hatte. b) Von einem ausdrücklichen oder stillschweigenden Verzicht auf die Rechtsfolgen des § 1579 Nr. 7 BGB kann nicht ausgegangen werden, wenn der verstorbene Ehegatte in Kenntnis einer langjährigen neuen eheähnlichen Gemeinschaft der Unterhaltsberechtigten weiterhin monatlich Unterhalt bezahlt hatte, um nach § 5 VAHRG eine - sonst höhere - Kürzung seiner Rente zu verhindern. |
| Volltext: BGH - Urteil, XII ZR 259/01 | |
| Rechtsgebiete: | BGB |
| Leitsatz: | a) Zur Leistungsfähigkeit einer auf Zahlung von Elternunterhalt in Anspruch genommenen Ehefrau mit Einkünften aus einer geringfügigen Beschäftigung (im Anschluß an Senatsurteile vom 15. Oktober 2003 - XII ZR 122/00 - FamRZ 2004, 366 ff., vom 17. Dezember 2003 - XII ZR 224/00 - FamRZ 2004, 370 ff. und vom 14. Januar 2004 - XII ZR 69/01 - zur Veröffentlichung bestimmt). b) Setzt ein haushaltsführender Ehegatte Einkommen aus einer Nebentätigkeit zum Familienunterhalt ein, so kann er dies seinen unterhaltsberechtigten Eltern nur insoweit entgegenhalten, als er hierzu rechtlich verpflichtet ist. Letzteres ist dann nicht der Fall, wenn seine Haushaltsführung zusammen mit seiner Erwerbstätigkeit überobligatorisch ist und sich hierdurch im Verhältnis zu seinem Ehegatten ein erhebliches Mißverhältnis in den beiderseitigen Beiträgen zum Familienunterhalt ergibt. |
| Volltext: BGH - Urteil, XII ZR 218/01 | |
| Rechtsgebiete: | AVB RR, AVB RA 00 |
| Leitsatz: | Verspricht der Versicherer bei einer Reiseabbruchversicherung die Erstattung des Wertes der nicht genutzten Reiseleistung, ist bei einer Pauschalreise für die Berechnung des Wertes des nicht genutzten Teils der Reiseleistung der Pauschalpreis maßgeblich. |
| Volltext: BGH - Urteil, IV ZR 65/03 | |
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