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JuraForum.deUrteileBundesgerichtshofVerkündungsdatum12 / 2003 

Bundesgerichtshof

Entscheidungen 12 / 2003



Insgesamt sind 276 Entscheidungen vorhanden, angezeigt werden die Entscheidungen 273 bis 276:


BGH – Beschluss, 5 StR 447/03 vom 01.12.2003




BGH – Urteil, II ZR 202/01 vom 01.12.2003

Rechtsgebiete:AO, AktG, BGB
Leitsatz:a) Bei einer (steuerrechtlichen) Organschaft mit Ergebnisabführungsvertrag (§ 291 Abs. 1 AktG) bestimmen sich Umfang und Grenzen eines etwaigen Steuererstattungsanspruchs des Organträgers gegenüber der Organgesellschaft nach den für den Ergebnisabführungsvertrag geltenden Grundsätzen (Ergänzung zu BGHZ 120, 50).

b) Mit der Abführung des Jahresüberschusses einer Organgesellschaft an den Organträger sind im Verhältnis zu ihm auch Steuerzahlungen ausgeglichen, welche er später für die Organgesellschaft nachentrichten muß.
Volltext: BGH - Urteil, II ZR 202/01

BGH – Urteil, II ZR 216/01 vom 01.12.2003

Rechtsgebiete:GenG
Leitsatz:1. Haben der Vorstand und der Aufsichtsrat einer Genossenschaft vor Eröffnung des Insolvenzverfahrens über deren Vermögen schuldhaft pflichtwidrig versäumt, die nach der Satzung vorgeschriebene Zeichnung weiterer Geschäftsanteile und die daraus folgende Pflichteinzahlung durchzusetzen, haften sie der Genossenschaft für den daraus entstehenden Beitragsausfallschaden.

2. Der Schaden kann in diesem Fall nicht mit der Begründung verneint werden, daß der Insolvenzverwalter die säumigen Mitglieder aus dem Gesichtspunkt des Verzuges auf Zahlung der ausstehenden Beträge in Anspruch nehmen könnte.
Volltext: BGH - Urteil, II ZR 216/01

BGH – Urteil, II ZR 161/02 vom 01.12.2003

Rechtsgebiete:AktG, BGB, ZPO
Leitsatz:a) Wird eine durch einen Prozeßbevollmächtigten vertretene GmbH während des Rechtsstreits auf eine AG verschmolzen, tritt diese entsprechend § 246 Abs. 1 ZPO ohne Unterbrechung des Verfahrens in den Prozeß ein und wird entsprechend § 86 ZPO durch den bisherigen Prozeßbevollmächtigten der GmbH "nach Vorschrift der Gesetze" vertreten (vgl. Senat, BGHZ 121, 263).

b) Die (zulässige) Klage des Geschäftsführers einer GmbH gegen diese wird nach deren Verschmelzung auf eine AG nicht dadurch unzulässig, daß der Kläger in seiner Berufungsschrift das Vertretungsorgan der AG falsch bezeichnet. Auch die Zulässigkeit der Berufung bleibt davon unberührt.

c) Zu den Voraussetzungen des Nachschiebens von Gründen für die fristlose Kündigung eines Geschäftsführerdienstvertrages (§ 626 BGB).
Volltext: BGH - Urteil, II ZR 161/02


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