JuraForum.de > Urteile > Bundesgerichtshof > Verkündungsdatum > 12 / 2003
Insgesamt sind 276 Entscheidungen vorhanden, angezeigt werden die Entscheidungen 17 bis 20:
| Rechtsgebiete: | ZPO |
| Leitsatz: | Ein in den Entscheidungsgründen gegebener "Hinweis", dem sich nicht ohne weiteres entnehmen läßt, weshalb die Klage (zum Teil) ebenfalls unbegründet sein könnte, stellt in der Regel keine die Klageabweisung tragende Erwägung dar, die mit der Berufungsbegründung selbständig angegriffen werden muß. |
| Volltext: BGH - Urteil, I ZR 195/01 | |
| Rechtsgebiete: | BGB |
| Leitsatz: | Die Aufrechnung gegen eine gepfändete Forderung wird nicht durch § 392 Alternative 2 BGB ausgeschlossen, solange deren Durchsetzung ein Leistungsverweigerungsrecht entgegensteht. |
| Volltext: BGH - Urteil, VII ZR 315/02 | |
| Rechtsgebiete: | InsO, ZPO |
| Leitsatz: | a) Leistet der Schuldner zur Abwendung eines angekündigten Insolvenzantrags, den der Gläubiger zur Durchsetzung seiner Forderung angedroht hat, bewirkt dies eine inkongruente Deckung. b) Der für eine Inkongruenz notwendige zeitliche Zusammenhang zwischen der Drohung mit einem Insolvenzantrag und der Leistung des Schuldners endet je nach Lage des Einzelfalls nicht mit Ablauf der von dem Gläubiger mit der Androhung gesetzten Zahlungsfrist. Rückt der Gläubiger von der Drohung mit dem Insolvenzantrag nicht ab und verlangt er von dem Schuldner fortlaufend Zahlung, kann der Leistungsdruck über mehrere Monate fortbestehen. c) Die durch die Androhung eines Insolvenzantrags bewirkte inkongruente Deckung bildet auch bei Anfechtungen nach § 133 Abs. 1 InsO in der Regel ein starkes Beweisanzeichen für einen Gläubigerbenachteiligungsvorsatz des Schuldners und eine Kenntnis des Gläubigers hiervon. d) Ist dem Gläubiger eine finanziell beengte Lage des Schuldners bekannt, kann die Inkongruenz einer Deckung auch im Rahmen von § 131 Abs. 1 Nr. 3 InsO ein nach § 286 ZPO zu würdigendes Beweisanzeichen für die Kenntnis von einer Gläubigerbenachteiligung sein. |
| Volltext: BGH - Urteil, IX ZR 199/02 | |
| Rechtsgebiete: | InsO |
| Leitsatz: | Die Zahlung auf eine fällige Forderung ist inkongruent insoweit, als sie mitursächlich auf Maßnahmen (z.B. Kontosperre der Gläubigerbank) beruht, auf die kein Anspruch bestand. |
| Volltext: BGH - Urteil, IX ZR 9/03 | |
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"Bundesgerichtshof - Entscheidungen 12 / 2003 - Seite 5" © JuraForum.de — 2003-2012
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