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JuraForum.deUrteileBundesgerichtshofVerkündungsdatum04 / 2003 

Bundesgerichtshof

Entscheidungen 04 / 2003



Insgesamt sind 193 Entscheidungen vorhanden, angezeigt werden die Entscheidungen 13 bis 16:


BGH – Urteil, VIII ZR 217/02 vom 30.04.2003




BGH – Beschluss, IV ZR 336/02 vom 30.04.2003

Rechtsgebiete:EGZPO
Leitsatz:Die Nichtzulassungsbeschwerde setzt auch dann, wenn sie sich gegen ein die Berufung verwerfendes Urteil richtet, einen Wert der mit der Revision geltend zu machenden Beschwer von mehr als 20.000 ¤ voraus.
Volltext: BGH - Beschluss, IV ZR 336/02

BGH – Urteil, V ZR 361/02 vom 30.04.2003

Rechtsgebiete:SachenRBerG
Leitsatz:a) Der nach dem 2. Oktober 1990 eintretende Fortfall der bautechnischen Voraussetzungen für die Bewohnbarkeit stellt die sachlichen Voraussetzungen des Bereinigungsanspruchs nicht in Frage. Er begründet unter den Voraussetzungen des § 29 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 SachenRBerG nur eine Einrede.

b) Für die Nutzbarkeit eines Gebäudes oder Bauwerks im Sinne von § 29 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 SachenRBerG kann es zwar Bedeutung haben, ob die Wohnnutzung genehmigungsfähig ist. Darauf kommt es aber nicht an, wenn die Nutzung trotz fehlender Genehmigungsfähigkeit Bestandsschutz genießt.

c) Die Einrede fehlender Nutzbarkeit nach § 29 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 SachenRBerG ist gegeben, wenn mit der Wiederherstellung der Beheizbarkeit des Gebäudes durch den Nutzer nicht mehr zu rechnen ist. Ist mit der Rekonstruktion des Gebäudes begonnen worden, müssen dazu Anhaltspunkte vorgetragen werden, die erwarten lassen, daß der Nutzer die Rekonstruktion nicht zu Ende führen werde.

d) Die Vermutung des § 29 Abs. 1 Satz 2 SachenRBerG ist widerlegbar. Sie ist widerlegt, wenn der Nutzer das auf dem Grundstück errichtete Gebäude wieder in Besitz genommen hat und nutzt. Daß der Nutzer seinen Wohnsitz nicht wieder in dem Gebäude nimmt, kann die Fortdauer der Nutzung nur in Frage stellen, wenn die wieder aufgenommene Nutzung nur noch als eine "Restnutzung" von untergeordneter Bedeutung anzusehen ist.
Volltext: BGH - Urteil, V ZR 361/02

BGH – Urteil, V ZR 100/02 vom 30.04.2003

Rechtsgebiete:BGB
Leitsatz:Die in den Kaufvertrag aufgenommene Erklärung des Verkäufers, ihm sei "vom Vorhandensein wesentlicher unsichtbarer Mängel nichts bekannt", rechtfertigt keine Abweichung von dem Grundsatz, daß den Käufer die Darlegungs- und Beweislast dafür trifft, daß der Verkäufer ihn über offenbarungspflichtige Umstände nicht aufgeklärt hat.
Volltext: BGH - Urteil, V ZR 100/02


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