JuraForum.de > Urteile > Bundesgerichtshof > Verkündungsdatum > 11 / 2002
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| Rechtsgebiete: | EGBGB |
| Leitsatz: | a) Der Anspruch auf Herausgabe des Verkaufserlöses nach Art. 233 § 16 Abs. 2 Satz 2 EGBGB ist inhaltlich ein Anspruch auf Herausgabe des für die unmöglich gewordene Auflassung erhaltenen Ersatzes nach § 281 Abs. 1 BGB a.F. Ist der Erlös verbraucht, wird der Schuldner nach § 275 Abs. 1 BGB a.F. frei. Der Schuldner haftet unter den Voraussetzungen des § 280 Abs. 1 BGB a.F. auf Schadensersatz. b) Der Schuldner, der sich auf die Unmöglichkeit der Herausgabe des erlangten Erlöses beruft, genügt seiner Darlegungslast, wenn er behauptet, den Erlös verbraucht zu haben; er muß nicht darlegen, wofür er das Geld im einzelnen verwendet hat. |
| Volltext: BGH - Urteil, V ZR 445/01 | |
| Rechtsgebiete: | BGB, EGBGB, ZPO |
| Volltext: BGH - Urteil, V ZR 40/02 | |
| Rechtsgebiete: | ZGB |
| Leitsatz: | Eine Funktionsvollmacht berechtigte nicht zur Vertretung eines Betriebes beim Abschluß eines beurkundungsbedürftigen Vertrages. |
| Volltext: BGH - Urteil, V ZR 309/01 | |
| Rechtsgebiete: | ZPO |
| Volltext: BGH - Urteil, V ZR 297/01 | |
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