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JuraForum.deUrteileBundesgerichtshofVerkündungsdatum05 / 2002 

Bundesgerichtshof

Entscheidungen 05 / 2002



Insgesamt sind 198 Entscheidungen vorhanden, angezeigt werden die Entscheidungen 17 bis 20:


BGH – Urteil, XI ZR 199/01 vom 28.05.2002

Rechtsgebiete:BGB
Leitsatz:Die vom Bundesgerichtshof entwickelten Grundsätze zur Sittenwidrigkeit von Mithaftung und Bürgschaft finanziell überforderter Angehöriger gelten grundsätzlich nicht für Kommanditisten einer KG, die für Verbindlichkeiten der KG die Mithaftung oder Bürgschaft übernehmen. Etwas anderes gilt, wenn der Kommanditist ausschließlich Strohmannfunktion hat, die Mithaftung oder Bürgschaft nur aus emotionaler Verbundenheit mit der hinter ihm stehenden Person übernimmt und beides für die kreditgebende Bank evident ist.
Volltext: BGH - Urteil, XI ZR 199/01



BGH – Urteil, XI ZR 205/01 vom 28.05.2002

Rechtsgebiete:BGB
Leitsatz:Zur Abgrenzung zwischen Mitdarlehensnehmerschaft und einseitig verpflichtender Mithaftung eines einkommens- und vermögenslosen Ehepartners.
Volltext: BGH - Urteil, XI ZR 205/01

BGH – Beschluss, XI ZR 336/01 vom 28.05.2002

Rechtsgebiete:BGB, HGB
Leitsatz:a) Der Schadensersatzanspruch gegen einen Effektenkommissionär, der eine Gelegenheit zum auftragsgemäßen Erwerb von Aktien versäumt hat, ist auf Naturalrestitution gerichtet.

b) Zur Frage der Anwendbarkeit des § 254 Abs. 2 BGB in Fällen, in denen der Kommittent es unterlassen hat, den Schaden durch einen Deckungskauf zu mindern.
Volltext: BGH - Beschluss, XI ZR 336/01

BGH – Urteil, XI ZR 150/01 vom 28.05.2002

Rechtsgebiete:BGB
Leitsatz:a) Terminoptionsvermittler haben optionsunerfahrene Kunden unmißverständlich, schriftlich und in auffälliger Form darauf hinzuweisen, daß Aufschläge auf die Börsenoptionsprämie das Chancen-Risiko-Verhältnis aus dem Gleichgewicht bringen und dazu führen, daß die verbliebene, bei höheren Aufschlägen geringe Chance, insgesamt einen Gewinn zu erzielen, mit jedem Optionsgeschäft abnimmt.

b) Wird Schadensersatz wegen unzureichender Aufklärung über die Risiken von Warentermin- oder Optionsgeschäften verlangt, beginnt die Verjährungsfrist nicht, bevor der Gläubiger die Umstände kennt, aus denen sich die Rechtspflicht zur Aufklärung ergibt.
Volltext: BGH - Urteil, XI ZR 150/01


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