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JuraForum.deUrteileBundesgerichtshofVerkündungsdatum03 / 2002 

Bundesgerichtshof

Entscheidungen 03 / 2002



Insgesamt sind 235 Entscheidungen vorhanden, angezeigt werden die Entscheidungen 97 bis 100:


BGH – Urteil, II ZR 11/01 vom 18.03.2002

Rechtsgebiete:GmbHG
Leitsatz:a) Zur Frage der Bewertung des Vermögens einer Vor-GmbH, deren Ingangsetzung in der Zeit zwischen Aufnahme der Geschäftstätigkeit und Eintragung in das Handelsregister bereits zu einer als Unternehmen anzusehenden Organisationseinheit geführt hat.

b) Die Leistung einer Bareinlage aus einer Kapitalerhöhung, durch die der Debetsaldo eines Bankkontos zurückgeführt wird, kann auch dann zur freien Verfügung erfolgt sein, wenn das Kreditinstitut der Gesellschaft mit Rücksicht auf die Kapitalerhöhung auf einem anderen Konto einen Kredit zur Verfügung stellt, der den Einlagebetrag erreicht oder übersteigt.

c)Bei einer Kapitalerhöhung ist die Bareinlage schon dann zur (endgültig) freien Verfügung der Geschäftsführung geleistet worden, wenn sie nach dem Kapitalerhöhungsbeschluß in ihren uneingeschränkten Verfügungsbereich gelangt ist und nicht an den Einleger zurückfließt (Aufgabe von BGHZ 119, 177 - Leitsätze b + c).

d) Bei der Anmeldung der Kapitalerhöhung zur Eintragung in das Handelsregister hat die Geschäftsführung zu versichern, daß der Einlagebetrag für die Zwecke der Gesellschaft zur (endgültig) freien Verfügung der Geschäftsführung eingezahlt und auch in der Folge nicht an den Einleger zurückgezahlt worden ist.
Volltext: BGH - Urteil, II ZR 11/01



BGH – Urteil, V ZR 293/00 vom 15.03.2002

Rechtsgebiete:BNotO, BGB
Volltext: BGH - Urteil, V ZR 293/00

BGH – Urteil, V ZR 396/00 vom 15.03.2002

Rechtsgebiete:BGB
Leitsatz:a) Haftet der Käufer wegen ungerechtfertigter Bereicherung, kann der Verkäufer, der zugunsten des Darlehensgebers des Käufers das Grundstück vor Eigentumsübertragung mit einer Grundschuld belastet hat, die Aufhebung oder Übertragung der Grundschuld verlangen, wenn der Gläubiger zu deren Ablösung bereit ist; ein Anspruch auf Wertersatz besteht (jedenfalls) dann nicht (Abgrenzung zu BGHZ 112, 376).

b) Reicht die Bereicherung des Käufers (Darlehensvaluta, Zinsersparnis gegenüber anderen Kreditformen, Grundstücksnutzungen, Ersatz für Verwendungen u.a.) zur Ablösung der Grundschuld nicht hin, steht der Anspruch des Verkäufers auf deren Aufhebung oder Übertragung unter dem Vorbehalt der Zahlung des Restes Zug um Zug.
Volltext: BGH - Urteil, V ZR 396/00

BGH – Urteil, V ZR 39/01 vom 15.03.2002

Rechtsgebiete:ZPO
Leitsatz:Für die Frage der Zulässigkeit der Berufung gegen ein klageabweisendes Urteil kommt es auf das Klageziel bei Schluß der mündlichen Verhandlung vor dem Berufungsgericht an; es muß sich in diesem Zeitpunkt weiterhin (auch) gegen die in dem angefochtenen Urteil liegende Beschwer richten.
Volltext: BGH - Urteil, V ZR 39/01


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