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JuraForum.deUrteileBundesgerichtshofVerkündungsdatum02 / 2002 

Bundesgerichtshof

Entscheidungen 02 / 2002



Insgesamt sind 211 Entscheidungen vorhanden, angezeigt werden die Entscheidungen 17 bis 20:


BGH – Beschluss, IX ZR 288/00 vom 28.02.2002




BGH – Beschluss, IX ZR 462/00 vom 28.02.2002


BGH – Urteil, I ZR 177/99 vom 28.02.2002

Rechtsgebiete:MarkenG
Leitsatz:a) Beruht der Verlust der Priorität eines Unternehmenskennzeichens wegen der langfristigen Einstellung des Betriebs nicht auf einer selbstbestimmten unternehmerischen Entscheidung, sondern auf der durch die Teilung Deutschlands eingetretenen Unmöglichkeit, den Betrieb (hier: ein Hotel) am historischen Standort fortzuführen, so kann die ursprüngliche Priorität wieder aufleben, sofern der Name des Unternehmens aufgrund seiner Geltung oder Berühmtheit dem Verkehr in Erinnerung geblieben ist und dem neu eröffneten Unternehmen wieder zugeordnet wird.

b) Der Erwerb eines gegenüber dem Klagezeichen älteren Markenrechts während des laufenden Rechtsstreits, um Ansprüche des Gegners nur abzuwehren, ist grundsätzlich kein zweckfremdes Mittel des Wettbewerbskampfes und regelmäßig nicht sittenwidrig.
Volltext: BGH - Urteil, I ZR 177/99

BGH – Urteil, I ZR 195/99 vom 28.02.2002

Rechtsgebiete:BGB, UWG, PartGG, HGB
Leitsatz:a) Eine Vereinbarung, mit der ein namengebender Seniorpartner einer Anwaltskanzlei seinen Sozien gestattet, seinen Namen in der Kanzleibezeichnung auch nach seinem Ausscheiden weiterzuführen, verstößt nicht gegen ein gesetzliches Verbot, auch wenn es in der Folge zu Verwechslungen kommt, weil der Seniorpartner nach seinem Ausscheiden entgegen der ursprünglichen Absicht seine anwaltliche Tätigkeit in eigener Praxis fortsetzt. Einer Irreführungsgefahr kann dadurch begegnet werden, daß in der Namensleiste auf das Ausscheiden des Namengebers und auf den Umstand hingewiesen wird, daß dieser inzwischen in anderer Kanzlei tätig sei (Ergänzung von BGH, Urt. v. 17.4.1997 - I ZR 219/94, GRUR 1997, 925 = WRP 1997, 1064 - Ausgeschiedener Sozius).

b) Ist die Fortführungsbefugnis einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts erteilt, umfaßt sie grundsätzlich auch die Weiterverwendung des Sozietätsnamens als Namen einer Partnerschaft, in die die Sozietät umgewandelt wird.
Volltext: BGH - Urteil, I ZR 195/99


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