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JuraForum.deUrteileBundesgerichtshofVerkündungsdatum12 / 2001 

Bundesgerichtshof

Entscheidungen 12 / 2001



Insgesamt sind 252 Entscheidungen vorhanden, angezeigt werden die Entscheidungen 197 bis 200:


BGH – Beschluss, 1 StR 463/01 vom 06.12.2001




BGH – Urteil, 1 StR 215/01 vom 06.12.2001

Rechtsgebiete:StGB
Leitsatz:Vergibt der Vorstand einer Aktiengesellschaft aus deren Vermögen Zuwendungen zur Förderung von Kunst, Wissenschaft, Sozialwesen oder Sport, genügt für die Annahme einer Pflichtwidrigkeit im Sinne des Untreuetatbestandes des § 266 StGB nicht jede gesellschaftsrechtliche Pflichtverletzung; diese muß vielmehr gravierend sein.

Ob eine Pflichtverletzung gravierend ist, bestimmt sich aufgrund einer Gesamtschau insbesondere der gesellschaftsrechtlichen Kriterien. Bedeutsam sind dabei: Fehlende Nähe zum Unternehmensgegenstand, Unangemessenheit im Hinblick auf die Ertrags- und Vermögenslage, fehlende innerbetriebliche Transparenz sowie Vorliegen sachwidriger Motive, namentlich Verfolgung rein persönlicher Präferenzen.

Jedenfalls dann, wenn bei der Vergabe sämtliche dieser Kriterien erfüllt sind, liegt eine Pflichtverletzung im Sinne des § 266 StGB vor.
Volltext: BGH - Urteil, 1 StR 215/01

BGH – Beschluss, IX ZB 130/00 vom 06.12.2001


BGH – Beschluss, IX ZB 134/00 vom 06.12.2001



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