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JuraForum.deUrteileBundesgerichtshofVerkündungsdatum05 / 2001 

Bundesgerichtshof

Entscheidungen 05 / 2001



Insgesamt sind 167 Entscheidungen vorhanden, angezeigt werden die Entscheidungen 5 bis 8:


BGH – Urteil, I ZR 106/99 vom 31.05.2001

Rechtsgebiete:UWG
Leitsatz:Berühmungsaufgabe

UWG § 1

a) Eine Berühmung, aus der die unmittelbar oder in naher Zukunft ernsthaft drohende Gefahr einer Begehung abzuleiten ist, kann unter Umständen auch in Erklärungen zu sehen sein, die im Rahmen der Rechtsverteidigung in einem gerichtlichen Verfahren abgegeben werden. Die Tatsache allein, daß sich ein Beklagter gegen die Klage verteidigt und dabei die Auffassung äußert, zu dem beanstandeten Verhalten berechtigt zu sein, ist jedoch nicht als eine Berühmung zu werten, die eine Erstbegehungsgefahr begründet.

b) An die Beseitigung der Erstbegehungsgefahr sind grundsätzlich weniger strenge Anforderungen zu stellen als an den Fortfall der durch eine Verletzungshandlung begründeten Gefahr der Wiederholung des Verhaltens in der Zukunft. Eine durch Berühmung geschaffene Erstbegehungsgefahr und mit ihr der Unterlassungsanspruch entfallen grundsätzlich mit der Aufgabe der Berühmung. Eine solche liegt jedenfalls in der uneingeschränkten und eindeutigen Erklärung, daß die beanstandete Handlung in der Zukunft nicht vorgenommen werde.

BGH, Urt. v. 31. Mai 2001 - I ZR 106/99 -
OLG Hamburg
LG Hamburg
Volltext: BGH - Urteil, I ZR 106/99



BGH – Urteil, I ZR 82/99 vom 31.05.2001

Rechtsgebiete:UWG, BGB
Leitsatz:a) Eine aufschiebende Befristung macht eine Unterlassungserklärung nur dann unwirksam, wenn die Angabe des Anfangstermins - allein oder zusammen mit anderen Umständen - geeignet ist, Zweifel an der Ernsthaftigkeit des Unterlassungsversprechens zu begründen.

b) Zu den bei der Bemessung einer angemessenen Vertragsstrafe zu berücksichtigenden Umständen.
Volltext: BGH - Urteil, I ZR 82/99

BGH – Urteil, VIII ZR 70/00 vom 30.05.2001

Rechtsgebiete:BGB
Leitsatz:BGB §§ 252 Satz 2, 276 He

Zur Berechnung des entgangenen Gewinns des Unternehmers im Rahmen seines Schadensersatzanspruchs aus positiver Vertragsverletzung wegen unberechtigter fristloser Kündigung des Handelsvertreters.

BGH, Urteil vom 30. Mai 2001 - VIII ZR 70/00 -
OLG Oldenburg
LG Osnabrück
Volltext: BGH - Urteil, VIII ZR 70/00

BGH – Urteil, 1 StR 42/01 vom 30.05.2001

Rechtsgebiete:MRK
Leitsatz:Der Grundsatz des fairen Verfahrens (gemäß Art. 6 Abs. 1 Satz 1 MRK) kann verletzt sein, wenn das im Rahmen einer Tatprovokation durch eine von der Polizei geführte Vertrauensperson (VP) angesonnene Drogengeschäft nicht mehr in einem angemessenen, deliktsspezifischen Verhältnis zu dem jeweils individuell gegen den Provozierten bestehenden Tatverdachts steht (Fortführung von BGHSt 45, 321).
Volltext: BGH - Urteil, 1 StR 42/01


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