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JuraForum.deUrteileBundesgerichtshofVerkündungsdatum03 / 2001 

Bundesgerichtshof

Entscheidungen 03 / 2001



Insgesamt sind 228 Entscheidungen vorhanden, angezeigt werden die Entscheidungen 17 bis 20:


BGH – Urteil, I ZR 263/98 vom 29.03.2001

Rechtsgebiete:MarkenG, MarkenRL
Leitsatz:Wird im Zusammenhang mit dem Parallelimport von Arzneimitteln einer Originalpackung ein Beipackzettel in deutscher Sprache eingefügt, ein Aufkleber auf der Originalverpackung aufgebracht und zusätzlich eine Bündelung zweier derart behandelter Originalpackungen mittels einer Klarsichtfolie vorgenommen, liegt ein "Umverpacken" im Sinne der Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Gemeinschaften (vgl. EuGH, Slg. 1996, I-3457 - Bristol-Myers Squibb) und des Bundesgerichtshofs (vgl. zuletzt BGH GRUR 2001, 422, 423 - ZOCOR) vor, so daß sich der Markeninhaber derartigen Importen i.S. von § 24 Abs. 2 MarkenG widersetzen kann, sofern nicht der Parallelimporteur die ihm nach der vorerwähnten Rechtsprechung obliegenden Bedingungen erfüllt, insbesondere durch die (neue) Aufmachung des Arzneimittels der Ruf der Marke nicht geschädigt wird.
Volltext: BGH - Urteil, I ZR 263/98



BGH – Beschluss, BLw 25/00 vom 29.03.2001

Rechtsgebiete:GrdstVG, RSG, LwVG
Volltext: BGH - Beschluss, BLw 25/00

BGH – Urteil, I ZR 182/98 vom 29.03.2001

Rechtsgebiete:EGBGB, UrhG, RBÜ
Leitsatz:a) Während der Geltung des staatlichen Außenhandelsmonopols in der Sowjetunion konnte die staatliche Agentur VAAP - nach deutschem Recht wirksam - Nutzungsrechte an den Werken sowjetischer Urheber einräumen. Der Wirksamkeit eines entsprechenden Musikverlagsvertrags steht der deutsche ordre public auch nach Abschaffung des Außenhandelsmonopols in der Sowjetunion und nach der Auflösung der UdSSR nicht entgegen.

b) Ein nicht mehr vom sowjetischen Außenhandelsmonopol betroffener Urheber (hier ein estnischer Komponist nach dem Wiedererlangen der Unabhängigkeit Estlands) kann jedoch berechtigt sein, den von der Agentur über seine Werke geschlossenen Verlagsvertrag aus wichtigem Grund zu kündigen.

c) Die Werke estnischer Urheber waren während der Zugehörigkeit Estlands zur UdSSR in Deutschland nach § 121 Abs. 4 Satz 1 UrhG i.V. mit Art. II Abs. 2 des Welturheberrechtsabkommens geschützt. Der durch das Ausscheiden Estlands aus der Sowjetunion und die damit verbundene Beendigung der Mitgliedschaft im Welturheberrechtsabkommen unterbrochene Schutz ist jedoch 1994 durch den Beitritt Estlands zur Revidierten Berner Übereinkunft wieder aufgelebt (Art. 18 Abs. 1 und 4 RBÜ).
Volltext: BGH - Urteil, I ZR 182/98

BGH – Urteil, IX ZR 20/00 vom 29.03.2001

Rechtsgebiete:BGB, AGBG
Leitsatz:BGB § 765, AGBG § 9 Bl, CG

a) Eine formularmäßige weite Zweckerklärung ist auch dann regelmäßig unwirksam, wenn der Bürge eine juristische Person ist.

b) Zur Haftung des Bürgen für zukünftige Forderungen gegen den Hauptschuldner trotz Unwirksamkeit der formularmäßigen weiten Zweckerklärung.

BGH, Urteil vom 29. März 2001 - IX ZR 20/00 -
OLG Brandenburg
LG Cottbus
Volltext: BGH - Urteil, IX ZR 20/00


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