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JuraForum.deUrteileBundesgerichtshofVerkündungsdatum01 / 2000 

Bundesgerichtshof

Entscheidungen 01 / 2000



Insgesamt sind 185 Entscheidungen vorhanden, angezeigt werden die Entscheidungen 5 bis 8:


BGH – Beschluss, X ZB 28/98 vom 31.01.2000

Rechtsgebiete:GebrMG, PrPG
Leitsatz:Schutzdauer bei Gebrauchsmusterabzweigung

GebrMG § 5 Abs. 1, § 23 Abs. 2
Produktpirateriegesetz (PrPG) Art. 12 Nr. 3

Die Verlängerung der Schutzdauer eines Gebrauchsmusters auf zehn Jahre ist bei Abzweigung aus einer vor dem 1. Juli 1990 erfolgten Patentanmeldung auch dann nicht möglich, wenn die Abzweigung nach diesem Stichtag erfolgt ist.

BGH, Beschluß vom 31. Januar 2000 - X ZB 28/98 -
Bundespatentgericht
Volltext: BGH - Beschluss, X ZB 28/98



BGH – Urteil, V ZR 252/98 vom 28.01.2000

Rechtsgebiete:BGB, ZPO
Leitsatz:Diese Entscheidung enthält keinen zur Veröffentlichung bestimmten Leitsatz.
Volltext: BGH - Urteil, V ZR 252/98

BGH – Urteil, V ZR 402/98 vom 28.01.2000

Rechtsgebiete:BGB, ZPO
Leitsatz:BGB § 166 Abs. 1; ZPO § 301

a) Der Käufer muß sich die Kenntnis seines Abschlußvertreters grundsätzlich auch dann nach § 166 Abs. 1 BGB zurechnen lassen, wenn der Vertreter zuvor als Verhandlungsführer (und damit als "Wissensvertreter") des Verkäufers aufgetreten ist. Im Einzelfall kann aber die Berufung des Verkäufers auf die dem Käufer zuzurechnende Kenntnis des Vertreters treuwidrig sein.

b) Zur Zulässigkeit eines Teilurteils bei objektiver Klagehäufung von Zahlungs- und Feststellungsansprüchen.

BGH, Urt. v. 28. Januar 2000 - V ZR 402/98 -
OLG Hamm
LG Bochum
Volltext: BGH - Urteil, V ZR 402/98

BGH – Beschluss, 2 StE 9/91 vom 28.01.2000

Rechtsgebiete:StPO
Leitsatz:StPO § 454 Abs. 1 Satz 2 und 3, Abs. 2 Satz 1 Nr. 2

1. Von der mündlichen Anhörung kann über die im Gesetz genannten Ausnahmen hinaus auch dann abgesehen werden, wenn der Verurteilte ausdrücklich erklärt hat, er wolle nicht angehört werden (im Anschluß an BGH NStZ 1995, 610).

2. Die Strafvollstreckungskammer kann vor ihrer Entscheidung über die Aussetzung der Reststrafe zur Bewährung von der Einholung eines Sachverständigengutachtens absehen, wenn eine Aussetzung offensichtlich nicht verantwortet werden kann und das Gericht deshalb die Strafaussetzung nicht in Betracht zieht.

BGH, Beschl. vom 28. Januar 2000 - 2 StE 9/91 - OLG Stuttgart
StB 1/2000
Volltext: BGH - Beschluss, 2 StE 9/91


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