( dauerhaft?)  

JuraForum.deUrteileBGHUrteil vom 30.03.2005, Aktenzeichen: X ZR 191/03 



BGH – Aktenzeichen: X ZR 191/03

Urteil vom 30.03.2005


Leitsatz:a) Wer Saatgut aufbereitet, ist zur Auskunft darüber, ob er Erntegut einer bestimmten geschützten Sorte aufbereitet hat, und über den Umfang der Aufbereitungshandlungen nur dann verpflichtet, wenn der Sortenschutzinhaber über Anhaltspunkte dafür verfügt, daß der Aufbereiter Erntegut, das ein Landwirt durch Anbau von Vermehrungsgut dieser Sorte gewonnen hat, zum Zweck des Nachbaus aufbereitet hat oder aufzubereiten beabsichtigt.

b) Die Auskunft ist erstmals für dasjenige Wirtschaftsjahr zu erteilen, für das der Sortenschutzinhaber über die notwendigen Anhaltspunkte verfügt.
Rechtsgebiete:GemSortV, SortG
Vorschriften:GemSortV Art. 14 Abs. 3, SortG § 10a Abs. 6,
Verfahrensgang:OLG Zweibrücken vom 04.12.2003
LG Kaiserslautern

Volltext

Um den Volltext vom BGH – Urteil vom 30.03.2005, Aktenzeichen: X ZR 191/03 anzusehen, müssen Sie die Einzelentscheidung kaufen.

Volltext der Entscheidung kaufen





Weitere Entscheidungen der Gerichte

Urteile: Schlagworte

Urteile: Vorschriften

Lexikon

Gesetze


http://www.juraforum.de/urteile/bgh/bgh-urteil-vom-30-03-2005-az-x-zr-19103

"BGH - 30.03.2005, X ZR 191/03" © JuraForum.de — 2003-2012

Kanzleinews einstellen | Sitemap | Kontakt | Team | Jobs | Werbung | Presse | Datenschutz | AGB | Impressum

ANZEIGEN