JuraForum.de > Urteile > BGH > Urteil vom 30.01.2007, Aktenzeichen: X ZR 53/04
| Leitsatz: | a) Eine mittelbare Patentverletzung kann auch darin liegen, dass Mittel, die sich auf ein wesentliches Element der Erfindung beziehen, ins Ausland geliefert werden, wenn sie dort zur Herstellung eines erfindungsgemäßen Erzeugnisses beitragen sollen, welches zur Lieferung nach Deutschland bestimmt ist. b) Verwarnt der Patentinhaber unberechtigterweise den Vertreiber eines vermeintlich patentverletzenden Erzeugnisses, stehen dem Hersteller, nicht aber dessen Zulieferern Ansprüche wegen unberechtigter Schutzrechtsverwarnung zu. Dies gilt grundsätzlich auch dann, wenn der Zulieferer als mittelbarer Verletzer in Betracht käme, wenn durch den Vertrieb des Erzeugnisses das Patent verletzt würde (Fortführung von BGH, Urt. v. 29.06.1977 - I ZR 186/75, GRUR 1977, 805, 807 - Klarsichtverpackung). |
| Rechtsgebiete: | PatG, BGB |
| Vorschriften: | PatG § 10, BGB § 823 Abs. 1 Ai, |
| Verfahrensgang: | LG München I 21 O 18137/00 vom 05.03.2003 OLG München 6 U 2683/03 vom 18.03.2004 |
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