JuraForum.de > Urteile > BGH > Urteil vom 29.07.2003, Aktenzeichen: X ZR 26/00
| Leitsatz: | Der Patentinhaber sichert dem Nichtigkeitskläger in einer wie ein sofortiges Anerkenntnis zu behandelnden Weise einen Erfolg der Nichtigkeitsklage, wenn und soweit er sofort auf das Streitpatent verzichtet oder dessen Beschränkung herbeiführt. Die bloße beschränkte Verteidigung im Nichtigkeitsverfahren, an die der Patentinhaber nicht gebunden ist, steht dem nicht gleich. |
| Rechtsgebiete: | PatG 1981, ZPO |
| Vorschriften: | PatG 1981 § 84 Abs. 2, ZPO § 93, |
| Verfahrensgang: | Bundespatentgericht vom 20.10.1999 |
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"BGH - 29.07.2003, X ZR 26/00" © JuraForum.de — 2003-2012
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