JuraForum.de > Urteile > BGH > Urteil vom 28.10.2004, Aktenzeichen: VII ZR 385/02
| Leitsatz: | Die Klausel in Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu einem Bauvertrag "... Gewährleistungsansprüche des Auftraggebers wegen bei Abnahme erkennbarer Mängel sind ausgeschlossen, wenn diese Mängel nicht binnen einer Frist von zwei Wochen seit Abnahme der ... (Auftragnehmerin) gegenüber schriftlich vorgebracht werden. Gewährleistungsansprüche wegen Mängeln, die bei der Abnahme nicht erkennbar waren, sind ausgeschlossen, wenn sie vom Auftraggeber nicht binnen einer Frist von zwei Wochen nach Erkennbarkeit schriftlich gegenüber der ... (Auftragnehmerin) vorgebracht werden" verstößt auch bei Verwendung im kaufmännischen Bereich gegen § 9 AGBG und ist unwirksam. |
| Rechtsgebiete: | AGBG |
| Vorschriften: | AGBG § 9 Bf, AGBG § 9 Cf, AGBG § 24, |
| Verfahrensgang: | OLG Schleswig vom 04.10.2002 LG Kiel |
Um den Volltext vom BGH – Urteil vom 28.10.2004, Aktenzeichen: VII ZR 385/02 anzusehen, müssen Sie die Einzelentscheidung kaufen.
"BGH - 28.10.2004, VII ZR 385/02" © JuraForum.de — 2003-2012
Kanzleinews einstellen | Sitemap | Kontakt | Team | Jobs | Werbung | Presse | Datenschutz | AGB | Impressum