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JuraForum.deUrteileBGHUrteil vom 28.06.2000, Aktenzeichen: X ZR 128/98 



BGH – Aktenzeichen: X ZR 128/98

Urteil vom 28.06.2000


Leitsatz:Bratgeschirr

EPÜ Art. 69 Abs. 1, PatG 1981 § 14

Im Rahmen der Prüfung, ob eine abgewandelte Ausführungsform der patentierten Lösung gleichwirkend ist, ist eine Untersuchung erforderlich, welche von den einzelnen Wirkungen, die mit den Merkmalen des Patentanspruchs erzielt werden können, zur Lösung des ihm zugrundeliegenden Problems patentgemäß zusammenkommen müssen. Diese Gesamtheit repräsentiert die patentierte Lösung und stellt die für den anzustellenden Vergleich maßgebliche Wirkung dar.

BGH, Urteil vom 28. Juni 2000 - X ZR 128/98 -
OLG Karlsruhe
LG Mannheim
Rechtsgebiete:EPÜ, PatG
Vorschriften:EPÜ Art. 69 Abs. 1, PatG 1981 § 14,

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