JuraForum.de > Urteile > BGH > Urteil vom 27.09.2002, Aktenzeichen: V ZR 320/01
| Leitsatz: | Allein dadurch, daß der Verwalter eine an alle Wohnungseigentümer gerichtete behördliche Aufforderung zur Beseitigung von Mängeln am Gemeinschaftseigentum als Zustellungsvertreter entgegen nimmt, wird dem einzelnen Wohnungseigentümer bei einem Verkauf des Wohnungseigentums noch nicht die Kenntnis von dem Inhalt vermittelt. |
| Rechtsgebiete: | WEG |
| Vorschriften: | WEG § 27 Abs. 2 Nr. 3, |
| Verfahrensgang: | KG Berlin vom 02.07.2001 LG Berlin |
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