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JuraForum.deUrteileBGHUrteil vom 27.04.2001, Aktenzeichen: LwZR 10/00 



BGH – Aktenzeichen: LwZR 10/00

Urteil vom 27.04.2001


Leitsatz:BGB § 596 Abs. 1

Ist die Zuteilung von betriebsbezogenen Rübenlieferrechten an den Erwerb vinkulierter Namensaktien des Unternehmens der Zuckerindustrie gebunden und hat ein Pächter solche Aktien erworben, so gehört zur Rückgabepflicht nach Beendigung des Pachtvertrages die Übertragung der Namensaktien an den Verpächter, und zwar mit dem Wert, den die Aktien haben. Der Verpächter hat lediglich das Ansparguthaben nebst Zinsen zu erstatten, nicht einen etwa entstandenen Aktienmehrwert.

BGH, Urt. v. 27. April 2001- LwZR 10/00 -
OLG Naumburg
AG Magdeburg
Rechtsgebiete:BGB
Vorschriften:BGB § 596 Abs. 1,

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